Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat mit seiner Entscheidung vom Februar 2011 das Planverfahren für den Ostring Buchholz gekippt. Als formaler Mangel wurde bisher bekannt:
Die Übernahme des Planverfahrens für die Verlängerung der Straße Heidkamp, die eine innerstädtische Straße wäre und somit nicht in der Planungskompetenz des Landkreises liege.

Wir fragen die Kreisverwaltung:

1. Wie konnte es geschehen, dass trotz umfassender Ausstattung der Kreisverwaltung mit juristischem Sachverstand dieser Rechtsmangel nicht rechtzeitig erkannt worden ist?

2. Wie hoch beziffern sich die Kosten, die dem Landkreis durch den verlorenen Prozess entstehen?

3. Welche Kosten sind dem Landkreis bisher durch das Planverfahren Ostring entstanden? Welche zusätzlichen Kosten entstehen dem Landkreis, falls er das Verfahren neu aufrollen sollte.

4. Wäre es nicht günstiger, wenn jetzt die Stadt Buchholz eine innerstädtische Entzerrung des Verkehrs über den Mühlentunnel anstreben würde?

5. Wer haftet eigentlich dafür, wenn dem Landkreis durch rechtsfehlerhafte Verfahren zusätzliche Kosten entstehen?

6. Welche rechtlichen Bedingungen bzw. Möglichkeiten bestehen, die Buchholzer Bevölkerung direkt an einer Entscheidung zwischen der Lösung „Mühlentunnel“ und „Ostring“ zu beteiligen?

7. Ist der Landkreis bereit, auf die Wiederaufnahme des Planverfahrens für den Ostring
zu verzichten und die Stadt zunächst auf die innerstädtische Lösung über den Mühlentunnel zu verweisen?