Tobias Handtke, der SPD-Landtagskandidat für den Wahlkreis 51, unterstützt die Ziele der Tierschützerinnen und Tierschützer. Das unterstrich der Lokalpolitiker, als er sich am Samstag, dem 22. September 2012, vor der Tierversuchsanlage des LPT in Mienenbüttel mit Vertreterinnen und Vertretern der Initiative „Lobby pro Tier“ zu einem Gedankenaustausch traf.

Das laute Jaulen und Bellen der Versuchshunde im Hintergrund war nicht zu überhören, als Handtke vor der Tierversuchsanstalt mit Sabine Brauer und ihren Mitstreitenden von „Lobby pro Tier“ aktuelle Probleme des Tierschutzes diskutierte. Der Landtagskandidat erinnerte zunächst daran, dass er sich bereits während seines langjährigen Einsatzes als Gemeindepolitiker von Neu Wulmstorf mit Fragen des Tierschutzes beschäftigt hat. Er unterstrich, dass er die Initiative weiterhin unterstützen werde, wenn er ab Januar 2013 als Landtagsabgeordneter den Wahlkreis 51 in Hannover vertreten sollte.

Sabine Brauer erläuterte Handtke und den zahlreich erschienen interessierten Bürgerinnen und Bürgern noch einmal die Situation der Tiere im Tierversuchslabor in Mienenbüttel. Sie kritisierte unter anderem, dass dort unter anderem Beaglehunde wochenlangen qualvollen Giftigkeitsprüfungen ausgesetzt sind, dass im LPT-Labor in Hamburg-Neugraben, dem Hauptsitz des LPT, zum Beispiel Botulinumtoxin an jährlich mindestens 34.000 Mäusen getestet werde, obwohl es für dieses Medikament seit einem Jahr ein genehmigtes Testverfahren gibt, das ohne den Einsatz von Tieren auskommt.

Für die am Gespräch Beteiligten wurde es zur traurigen Gewissheit, dass für alle Tiere – ganz gleich, wie sie auf den an ihnen vorgenommenen Versuch reagieren - der Weg in das Tierversuchslabor immer eine Einbahnstraße sein wird, denn kein Tier verlässt die Anlage lebend.

Tobias Handtke und die Vertreter von „Lobby pro Tier“ betonten in diesem Zusammenhang auch die Notwendigkeit eines Verbandsklagerechts. Dabei geht es um die Möglichkeit für anerkannte Tierschutzvereine, im Rahmen einer Klage die Verletzung von Tierschutzbestimmungen geltend zu machen. „Lobby pro Tier“ vertritt wie viele Experten die Ansicht, dass die Einführung des Verbandsklagerechts verfassungsrechtlich geboten und lange überfällig ist. Eine Forderung, die sich leicht begründen lässt, denn durch die Staatszielbestimmung in der neuesten Fassung des Grundgesetz-Artikels 20a ist der ethische Tierschutz bereits seit 10 Jahren Rechtsgut mit Verfassungsrang. Tobias Handtke sicherte den Anwesenden zu, sich dafür nach seiner Wahl in den niedersächsischen Landtag verstärkt einzusetzen.

Bremen verfügt seit 2007 als bislang einziges Bundesland über das Klagerecht im Tierschutz. Aktuell steht die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage im Saarland, in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein in den Koalitionsverträgen der Landesregierungen. Im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen soll noch in diesem Jahr ein umfassendes Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen eingeführt werden.