Die Benachrichtigungen für die Landtagswahl am 20. Januar 2013 sind unterwegs. Zudem haben die Gemeindeverwaltungen ab sofort ein Briefwahlbüro geöffnet. Damit können diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die bereits vor dem eigentlichen Wahltermin ihre Stimmen zur Landtagswahl abgeben möchten, weil sie am Wahltag vielleicht verhindert sind, jetzt ihre Briefwahlunterlagen anfordern und auch direkt ihre Stimmen abgeben. Lesen Sie hier, wie das geht, und was Sie zur Wahl wissen sollten.

Unsere Demokratie bleibt nur dann lebendig, wenn sich möglichst alle Bürgerinnen und Bürger an ihr beteiligen. „Machen Sie bitte von Ihrem Wahlrecht Gebrauch und entscheiden Sie mit“, fordern die SPD-Landtagskandidaten Markus Beecken, Tobias Handtke und Udo Heitmann die Menschen in ihren Wahlkreisen auf, „nutzen Sie gegebenenfalls die Möglichkeit der Briefwahl“.

Wahlberechtigt zum Niedersächsischen Landtag ist, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist, am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit drei Monaten seinen Wohnsitz im Land Niedersachsen hat.

Wer die Briefwahl nutzen möchte, kann auf der Rückseite der zugesandten Wahlbenachrichtigung den Antrag auf Briefwahlunterlagen ausfüllen und kostenfrei an die Stadt oder Gemeinde zurücksenden – die Unterlagen werden dann zugeschickt. Die Wählerinnen und Wähler können aber auch bis Freitag, 18. Januar 2013, 13:00 Uhr, direkt in die Briefwahlbüros ihrer Gemeinden gehen. Dort kann man entweder ebenfalls die Unterlagen beantragen oder auch gleich vor Ort die Stimmen abgeben. Dazu sind die Wahlberechtigungskarte und der Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.

Wer bis zum 30. Dezember 2012 keine Wahlberechtigung erhalten hat, sollte sich bei der Gemeindeverwaltung erkundigen, ob ein Eintrag im Wählerverzeichnis besteht. Wenn dies der Fall ist, bedeutet das die gesicherte Wahlteilnahme. Andernfalls besteht im Zeitraum vom 02. Bis 04. Januar 2013 die Möglichkeit, einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses zu stellen.

Bei der Wahl des Niedersächsischen Landtages haben Sie zwei Stimmen, Erst- und Zweitstimme. Auf dem Stimmzettel befinden sich in der linken, schwarz gedruckten Spalte die Namen der Personen, die sich um ein Direktmandat bewerben. In der rechten Spalte, blau gedruckt, sind die Landeslisten der Parteien aufgeführt.