Seit der Beendigung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens "Biogasanlage Lohchausee (Erweiterung)" im September 2014 besteht Klarheit darüber, dass die SPD einer über den privilegierten Rahmen hinausgehenden Kapazitätserweiterung der Biogasanlage nicht zustimmen wird. Der aktuelle Streit um die Biogasanlage hat allerdings einen anderen Grund.

Biogasanlage Lohchaussee 4

Während die Biogasanlagenbetreiber mit der Gemeinde über eine Erweiterung der Kapazitäten und der baulichen Anlagen im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes verhandelte, wurde von ihnen im Mai 2014 parallel beim Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg eine Erhöhung der Produktion auf maximal 2,3 Mio. Normkubikmeter Biogasmenge pro Jahr, im Rahmen der vermeintlich bestehenden Privilegierung, beantragt.

Ein wesentlicher Teil dieser Beantragung ist die Errichtung eines Gaslagers mit dem Durchmesser von 34 m und einer Gesamthöhe (Gaskuppel) von 16,5 m über dem Boden. Insbesondere die über den Horizont hinausragende, in ihrer Form landschaftsferne Gaskuppel setzt eine weithin sichtbare Landmarke, die damit das Eingreifen gewerblich-industrieller Produktion in die bisher noch intakte Landschaft markiert.

Die Höhe des Gaslagers und das Gefahrenpotential durch die erhöhte Gasmenge waren sowohl den Bürgern, insbesondere des benachbarten Wohngebietes, als auch SPD, BIGS und Grünen ein Dorn im Auge, sodass mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU beschlossen wurde, das Einvernehmen der Gemeinde Stelle zur Erweiterung der Biogasanlage zu versagen.

Seitens der Verwaltung und durch Bürgermeister Sievers wurde mehrfach ausdrücklich erklärt, dass die Versagung des Einvernehmens fristgemäß erfolgt sei. Wie sich zeigt, hat sich dies als grobe Fehleinschätzung erwiesen, denn das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg beruft sich darauf, dass die Gemeinde Stelle nicht fristgerecht ihre Stellungnahme abgegeben hätte.

Zur Wahrung der Interessen der Gemeinde Stelle nach Erteilung der Baugenehmigung durch das Gewerbeaufsichtsamt blieb nur die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen und letztendlich Eilantrag beim Verwaltungsgericht Lüneburg gegen die Ersetzung des Einvernehmens durch das Gewerbeaufsichtsamt einzureichen. Da die abschlägige Entscheidung des Verwaltungsgerichtes ausschließlich auf der nicht eingehaltenen Frist bei der Einvernehmensversagung fußt, blieb nur die Möglichkeit, hiergegen Beschwerde einzulegen. Die SPD hofft darauf, dass in der übergeordneten Instanz nicht nur Fristversäumnisse beurteilt werden, sondern auch inhaltlich auf die Ablehnung des Vorhabens eingegangen wird.

Die mit Ratsmehrheit von SPD, BIGS und Grünen eingelegte Beschwerde, ist die letzte Chance, dass eine rechtliche Beurteilung der vorgebrachten Sachargumente gegen die Erweiterungsspläne der Biogasanlagenbetreiber erfolgen kann. Und dass die Entscheidung eines Verwaltungsgerichtes nicht zwangsläufig Bestand hat, konnte die Stadt Winsen erst kürzlich in Sachen Schweinestall erfahren, indem das Oberverwaltungsgericht das Urteil der ersten Instanz kippte.

Die SPD macht sich dafür stark, dass die schon ins damalige Verfahren eingebrachten 40 Einwände der Bürgerinnen und Bürger gegen die Planung nicht unbeachtet bleiben. Bedauerlich ist, dass die sachliche Auseinandersetzung von Seiten der SPD bei der Abwägung der öffentlichen Belange gegen die privaten Belange der Betreiber mit persönlichen Angriffen seitens der CDU in der Presse beantwortet wird.

SPD Ortsverein Stelle

Bernd Henke Michael Feske

Fraktionvorsitzender Vorsitzender SPD Ortsverein Stelle