Das Gesetz zur Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen wird am 1. April 2017 in Kraft treten. Das hat jetzt der Bundestag beschlossen. „Damit haben wir einen wichtigen Schritt getan, um Lohndumping in Betrieben zu verhindern und eine faire Bezahlung für alle Beschäftigten sicherzustellen“, sagt Svenja Stadler.

Die wichtigste Neuerung liegt bei der Einführung von Equal Pay, also der gleichen Bezahlung, nach neun Monaten“, erläutert Stadler. Ein weiterer wichtiger Baustein des Gesetzes sei die Einführung einer Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten. Nach dieser Zeit müssen Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer vom Entleihbetrieb übernommen werden. Eine längere Entleihdauer ist nur möglich, wenn sich die Tarifpartner in der Einsatzbranche per Tarifvertrag auf eine längere Überlassung einigen. Außerdem können Leiharbeiter künftig nicht mehr als Streikbrecher eingesetzt werden. Bis zuletzt habe man hart um die Details mit der CDU/CSU gerungen, so Stadler. „Mit dem Gesetz haben wir nicht nur Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, sondern vor allem die Grundlage zur Abschaffung einer Drei-Klassen-Gesellschaft bei Beschäftigten geschaffen.“