Mit der jetzt vom Bundeskabinett beschlossenen Errichtung einer Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ sollen ab 2017 auch jene Menschen Hilfen erhalten, die als Kinder oder Jugendliche in der Zeit von 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik Deutschland oder von 1949 bis 1990 in der ehemaligen DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Psychiatrie Unrecht und Leid erfahren haben.

„Vorgesehen ist, dass Betroffene einmalig 9.000 Euro erhalten“, erklärt dazu Svenja Stadler. Darüber hinaus solle es Rentenersatzzahlungen in Höhe von 3.000 bis 5.000 Euro geben, sofern Menschen mit Behinderungen im Rahmen ihrer Unterbringung Arbeitstätigkeiten nachgehen mussten, für die keinerlei Sozialversicherungsbeiträge entrichtet wurden.“

„Die wissenschaftliche Aufarbeitung des seinerzeit verübten Unrechts wird ebenfalls Teil der Stiftungsarbeit sein“, so Stadler. Bis April 2017 werden für die Betroffenen außerdem regionale Anlauf- und Beratungsstellen geschaffen, wo man sich bis Ende 2019 anmelden kann, um die Anerkennung geltend zu machen.

Neben den Fonds „Heimerziehung in der DDR“ und „Heimerziehung West“ hat sich die SPD immer auch für eine Anerkennungsleistung für Menschen aus Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie der Kinder- und Jugendpsychiatrie eingesetzt. „Nun ist es glücklicherweise gelungen, diese Anerkennung durch die zukünftige Arbeit der Stiftung Realität werden zu lassen“, sagt Svenja Stadler.

Detaillierte Informationen zur Stiftung gibt es auf der Homepage des Bundessozialministeriums: