So lautet der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion. Denn die Abschaffung der Elternbeiträge für das 1. und 2. Kindergartenjahr ist aus pädagogischen, bildungspolitischen und gesellschaftlichen Gründen sinnvoll und notwendig. Da das 3. Kindergartenjahr vom Land finanziert wird, ist der komplette Kitabesuch in Winsen beitragsfrei, wenn der Stadtrat dem Antrag am 16.02.2017 zustimmt. Damit gäbe es dann für Familien keine finanzielle Hürde für einen dreijährigen Besuch der Kinder im Kindergarten.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass ein einjähriger Kindergartenbesuch vor der Einschulung in vielen Fällen nicht ausreicht, um sog. Defizite im sprachlich-kognitiven und sozial-emotionalen Bereich zu kompensieren, damit diese Kinder anschließend in der Schule und damit auch auf ihrem weiteren beruflichen und gesellschaftlichen Lebensweg erfolgreich sein können. Dies gilt für Kinder aus bildungsbenachteiligten Familien aber in besonderem Maße auch für Kinder aus Familien mit Migrationshintergrund. In den Kitas wird der gesamte Alltag genutzt, um die Sprachentwicklung anzuregen und wesentliche Grundlagen für das Sozialverhalten und die kognitive Entwicklung zu legen. Es ist hinreichend bewiesen, dass es einen klaren Zusammenhang zwischen mehrjähriger pädagogischer Förderung im Kindergarten und dem Schulerfolg gibt.

Der derzeitige hohe Bedarf an Schulsozialarbeit ist ein weiterer Beleg für diese Tatsache und zeigt zugleich, dass die pädagogische Förderung im Kindergarten gestärkt werden muss. Durch die Beitragsfreiheit wird dies erreicht.

Die beitragsfreie und damit frühe pädagogische Förderung im Kindergarten ist somit eine wichtige bildungspolitische Maßnahme. Sie schafft darüber hinaus die notwendigen Voraussetzungen für gesellschaftliche Teilhabe und Integration und stellt damit wichtige Weichen für die funktionierende Gesellschaft von morgen.

Beschlussvorlage:

Die SPD-Fraktion beantragt für den Ausschuss für Schulen und Kindertagesstätten am 26.01.2017, den Verwaltungsausschuss am 09.02.2017 und den Stadtrat am 16.02.2017:

Die Elternbeiträge für die Kindergärten werden stufenweise abgeschafft. Mit Beginn des Kindergartenjahres 2017/2018 entfallen die Elternbeiträge für das 2. Kindergartenjahr und mit Beginn des Kindergartenjahres 2018/2019 die Elternbeiträge für das 1. Kindergartenjahr. Die diesbezüglichen Haushaltspositionen in Produkt 365200 (Kindertagesstätten) - Nr. 5 und Nr. 18 (Produkthaushalt S. 81) werden entsprechend angepasst.

Eine entsprechende Änderung der Elternbeitrags- und Gebührensatzung ist so rechtzeitig in die Wege zu leiten, dass sie zum 01.08.2017 wirksam werden kann.