Irgendetwas kann mit dem System nicht stimmen: Einer kürzlich durchgeführten Untersuchung des Karl-Bräuer-Instituts im Auftrag der „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ zufolge gibt es Bereiche, in denen Vollzeitbeschäftigte weniger verdienen als Arbeitslose durch das Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) erhalten.

So kann es einem Arbeitnehmer in der Zeitarbeitsbranche (verheiratet, zwei Kinder, Alleinverdiener) ergehen, der inklusive Kindergeld 278 Euro weniger erhält, als wenn er nicht arbeiten und dafür das Arbeitslosengeld einstreichen würde. Den fehlenden Betrag zum gesetzlich garantierten Mindesteinkommen nach „Hartz IV“ (im genannten Fall 1653 Euro) kann der Arbeitnehmer zwar „aufstocken“ – zurzeit machen davon rund 330.000 Arbeitnehmer Gebrauch. In einigen Branchen – neben der Zeitarbeit im Gastgewerbe, im Wach- und Sicherheitsgewerbe, im Einzelhandel und in Pflegeberufen – sind die Lohn- und Gehaltsabstände zum Arbeitslosengeld II so gering, dass die finanziellen Anreize zur Arbeitsaufgabe einfach zu groß sind.
Neben dem fatalen Einfluss auf die Grundhaltung der Bevölkerung zum Gemeinwohl führt die Nichteinführung von flächendeckenden Mindestlöhnen zum Kollaps des Wirtschafts- und Steuersystems: Unternehmen privatisieren ihre Gewinne und sozialisieren ihre Personalkosten. Da sie Überwälzungsspielräume bei der Steuer ausspielen können, bleiben die Kosten an denjenigen hängen, die keine Steuerverkürzungsmöglichkeiten haben und auch keine staatlichen Transferleistungen beziehen – also der private Steuerzahler, der ehrlich und brav seine Steuern im Inland abführt. Und irgendwann werden diese Steuerzahler die Last nicht mehr tragen können.
Die schwarz-gelbe Koalition will laut ihrem Koalitionsvertrag auf die Einführung „sittenwidriger Löhne“ setzen: Ein ebenso nebulöses wie untaugliches Ansinnen, das die Dramatik verschleiert und wiederum nur ihrer Klientel nützen soll.
Wir sind gespannt, wann der nächste Schritt zum Bundesverfassungsgericht unternommen wird, um menschenwürdige Löhne und Gehälter einzuklagen. Denn womit hat das Bundesverfassungsgericht gerade die derzeitige Regelung der Grundsicherung gekippt? Mit der Begründung, dass sie dem Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums und der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben nach Artikel 1 Grundgesetz [Menschenwürde] und Artikel 20 Grundgesetz [Sozialstaatsgebot] nicht gerecht werde.