Der SPD-Unterbezirk Landkreis Harburg spricht sich entschieden gegen die von der CDU/FDP-Landesregierung geplante Abschaffung von Stichwahlen bei den Wahlen der hauptamtlichen Bürgermeister und Landräte in Niedersachsen aus.

Dazu erklärt Klaus-Dieter Feindt, Vorsitzender des SPD-Unterbezirks:

„Eine Abschaffung der Stichwahlen bei den Bürgermeister- und Landratswahlen lehnen wir ab. Dies kann in den häufigen Fällen, dass mehr als zwei Kandidaten antreten, zu Zufallsergebnissen führen. Wenn also z.B. fünf Bewerber antreten, dann könnte in Zukunft im ersten und einzigen Wahlgang schon ein Stimmenanteil von etwas mehr als 20 % ausreichend sein, um Bürgermeister oder Landrat zu werden. Die SPD will, dass die Wählerinnen und Wähler auch in Zukunft immer dann ein zweites Mal das Wort haben, wenn im ersten Wahlgang kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erreicht hat. Dann sollte wie bisher eine Stichwahl zwischen den beiden im ersten Wahlgang erfolgreichsten Bewerbern stattfinden.“

Professor Dr. Jens-Rainer Ahrens, Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion, ergänzt:

„Die SPD-Kreistagsfraktion lehnt die Abschaffung der Stichwahlen einstimmig ab. Wir wollen an den bewährten Stichwahlen festhalten. Zwei der drei kommunalen Spitzenverbände in Niedersachsen sehen das genauso.“

Matthias Westermann, Pressesprecher des SPD-Unterbezirks, meint:

„Der geplante Demokratieabbau ist der falsche Weg. Eine etwas geringere Wahlbeteiligung bei Stichwahlen kann doch kein Grund sein, die Stichwahlen ersatzlos abzuschaffen. Wird auf die Stichwahlen verzichtet, so kann dies die demokratische Legitimation von Bürgermeistern und Landräten entscheidend schwächen. Ein Bürgermeister, der z.B. mit 25 oder 35 % ins Amt gewählt wird, steht viel schlechter da, als wenn er in einer Stichwahl 60 % aller Wählerinnen und Wähler überzeugen kann.“

Zusammen mit der Verabschiedung eines neuen Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes, das derzeit im Landtag beraten wird und die Gemeindeordnung und die Landkreisordnung ersetzen könnte, will der CDU-Innenminister das Kommunalwahlgesetz und die Kommunalwahlordnung ändern und die Stichwahlen abschaffen. Die Neuregelung insgesamt soll zum 1. November 2011 in Kraft treten, die Abschaffung der Stichwahlen jedoch vorgezogen werden. Falls die Bürgermeisterwahlen 2011 in Winsen, Hanstedt und Stelle zeitgleich mit der Kommunalwahl in Niedersachsen am 11. September 2011 stattfinden, dann fänden keine Stichwahlen statt. Fänden Sie vor diesem Tag statt, gäbe es noch Stichwahlen.

Die geplante Abschaffung der Stichwahl bei den Wahlen der hauptamtlichen Bürgermeister und Landräte stößt auch beim Niedersächsischen Landkreistag auf strikte Ablehnung (so die Pressemitteilung des NLT vom 25.8.2010):

„Ein solches Vorgehen mag verfassungsrechtlich vertretbar sein, ist aber politisch unklug. Es öffnet Zufallsmehrheiten Tür und Tor und schwächt damit die Legitimation der Direktwahlen. Das lehnen wir mit großer Mehrheit ab.“

Der Niedersächsische Städtetag erklärte frühzeitig (Stellungnahme vom 7.5.2010):

„Die Stichwahl stärkt unserer Auffassung nach die demokratische Legitimation der zu wählenden Hauptverwaltungsbeamten. Ihre beabsichtigte Abschaffung lehnen wir aus diesem Grund ab.“

Allein der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund kommt trotz grundsätzlicher Ablehnung des Kommunalverfassungsgesetzes und Bedenken hinsichtlich der demokratisch Legitimation der Hauptamtlichen im Ergebnis zu einer Befürwortung der Abschaffung der Stichwahlen (Stellungnahme vom 23.8.2010):

„Der Nds. Städte- und Gemeindebund lehnt die mit dem Gesetzentwurf verfolgte Zusammenfassung von Nds. Gemeindeordnung, Nds. Landkreisordnung, Region-Hannover-Gesetz und Göttingen-Gesetz zu einem einheitlichen Nds. Kommunalverfassungsgesetz ab. (…) Für die beim Fortfall der Stichwahl bedeutende Frage der Legitimation lassen sich gegensätzliche Argumente finden. Im Ergebnis sprechen wir uns für die vorgesehene Abschaffung der Stichwahl bei Direktwahlen aus.“