Wie uns bekannt wurde, gibt es unter den Bürgermeistern der Gemeinden im Landkreis Harburg eine rege Debatte über die Folgen der Nichterfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Krippenplatz ab dem 1.8.2013.

Laut der vertraglichen Regelung über die Trägerschaft der Kindertagesstätten im LK Harburg zwischen Kreis und Gemeinden sind die Gemeinden für die Einrichtungen der Kinderbetreuung zuständig, der Kreis für die Tagesmütter.

Nach dem SGB VIII sind die Kreise für den Rechtsanspruch zuständig. Eltern würden ihren Rechtsanspruch auf einen Betreuungplatz, den die Gemeinde nicht erfüllen kann, gegen den Landkreis richten müssen.

Da der Bedarf an Krippenplätzen im Kreis höher liegt als 35 Prozent, wie von der Bundesregierung angenommen, müssen auch erheblich mehr Betreuungsplätze zur Verfügung gestellt werden. Das ist gegenwärtig überhaupt nicht gesichert. Bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs sitzen Landkreis und kreisangehörige Gemeinden in einem Boot. Das Problem kann nur in einer Gemeinschaftsanstrengung gelöst werden.

Deshalb stellt die SPD-Kreistagsfraktion den nachstehenden Antrag, den Udo Heitmann als Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses und der stellvertretende Landrat Uwe Harden ausgearbeitet haben.