„Wir haben die Kreisverwaltung mit unserem Antrag erneut aufgefordert die Ausgabe von Wertgutscheinen an Asylbewerber schnellstmöglich einzustellen und stattdessen die erforderlichen Grundleistungen an die Leistungsempfänger in Bar vorzunehmen“, so der SPD Kreistagsabgeordnete Remo Rauber und stellv. Vorsitzende des Sozial-ausschusses.

Grund für diesen erneuten Anlauf ist ein aktueller Erlass des niedersächsisches In-nenministeriums, in dem ab sofort Niedersachsens Kommunen selbst entscheiden können, ob sie wie bisher weiter Wertgutscheine an Asylbewerber abgeben oder Bargeld auszahlen wollen. In der Frage Wertgutscheine oder Bargeld für Asylbewer-ber wurde die bisher vertretene Rechtsauffassung damit korrigiert. Mit dem neuen Erlass ist für die Landkreise und den kreisfreien Städten der nötige Entscheidungs-spielraum geschaffen worden. Unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Gege-benheiten kann der Landkreis Harburg jetzt selbst bestimmen, ob er anstelle von Sachleistungen oder Wertgutscheinen Bargeld auszahlt.

Die in der Kreistagssitzung am 17. Dezember vergangenen Jahres einzige Begrün-dung der Kreisverwaltung, welche maßgeblich zur Ablehnung des damaliges Antra-ges der Gruppe Grünen/Linke und der Fraktion SPD führte, war die damalige gesetz-lichen Bestimmung, welche mit dem o.g. Erlass des Niedersächsischen Innenminis-teriums im positiven Sinn angepasst wurde und ab sofort rechtskräftig ist.

Wir haben die Ausgabe von Wertgutscheinen stets entschieden abgelehnt, weil dies mit der Würde des Menschen nicht vereinbar ist. Es ist im Gegenteil diskriminierend und fördert nicht die Integration in die örtliche Gemeinschaft. „Zudem ist es teuer und verwaltungsaufwändig“, so Jens-Rainer Ahrens, Vorsitzender der SPD Kreistagsfraktion.
„Es ist sehr zu begrüßen, dass unsere langjährigen Initiativen unmittelbar nach der Regierungsübernahme im Landtag aufgriffen und zeitnah umgesetzt wurden“, erklä-ren Ahrens und Rauber einhellig.