Die Europäische Sozialcharta ist ein „…völkerrechtlich verbindliches Abkommen, das der Bevölkerung innerhalb der Unterzeichnerstaaten umfassende soziale Rechte garantiert.“ (Wikipedia)

Das Abkommen wurde 1965 und in seiner revidierten Fassung 2007 von Deutschland ratifiziert. Es enthält verschiedene soziale Rechte, darunter das Recht auf Arbeit, auf soziale Sicherheit und auf ein angemessenes Arbeitsentgelt. Letzteres muss ausreichen, um den Arbeitnehmern und ihren Familien einen angemessenen Lebensstandard zu sichern.

Wie die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet, hat die EU-Kommission der Bundesrepublik vor wenigen Tagen geraten, auf breiter Basis Mindestlöhne einzuführen. Doch dem will die schwarz-gelbe Bundesregierung nicht nachkommen. Wie „Spiegel Online“ berichtet, hat das Bundesarbeitsministerium auf eine entsprechende Anfrage geantwortet, die schwarz-gelbe Koalition sehe keinen Handlungsbedarf beim Lohndumping.
Seit Jahren verstößt die Bundesrepublik gegen das Recht der Arbeitnehmer auf ein angemessenes Arbeitsentgelt und wurde bereits 2010 dafür gerügt.

Erinnern wir uns: Dem Arbeitsministerium steht eine Frau vor – Sie knickte bereits bei der Frage der Einführung einer Frauenquote in Unternehmen ein, lässt sich aber ansonsten als Verfechterin von Fraueninteressen feiern.

Und erinnern wir uns weiter: Die Zahl der Geringverdiener ist unter Schwarz-Gelb weiter angestiegen. Jeder vierte Arbeitnehmer ist heute den Geringverdienern zuzurechnen, wie wir aus dem Armutsbericht herauslesen können. Das bedeutet: mehr Aufstocker und mehr Subventionierung der Personalkosten von Unternehmen durch private Steuerzahler. Und: mehr gesellschaftlichen Sprengstoff.

Ich setze mich für einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn ein, damit der gesellschaftliche Zusammenhalt nicht gefährdet wird. Wer heute wenig verdient, erhält morgen weniger Rente. Und wer nicht genug verdient, kann keine Familienplanung betreiben.