Die Gruppe SPD/Unabhängiger hat sich jetzt in einer halbtägigen Klausur umfassend mit dem Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 2025 für den Landkreis Harburg befasst und somit die Weichen gestellt für die Beratung des RROP im Bau- und Planungsausschuss am kommenden Donnerstag, den 13. März, sowie die nachfolgenden Beratungen im Kreisausschuss und im Kreistag. Den inhaltlichen Schwerpunkt bildeten Themen wie Windkraft, Rohstoffgewinnung und Verkehr.

„Die Gruppe SPD/Unabhängiger hat nicht nur in der letzten Kreistagssitzung geschlossen die Einleitung eines Verfahrens zur Entlassung von Flächen aus dem Landschaftsschutz­gebiet Garlstorfer Wald und weitere Umgebung abgelehnt. Wir sprechen uns auch weiterhin konsequent gegen die Aufnahme von zwei Flächen bei Toppenstedt und Gödenstorf als Vorrang- und Eignungsgebiete Windenergie in das RROP aus“, sagt Christa Beyer, umweltpolitische Sprecherin der Fraktion. „Wir lehnen auch die Idee einer Zonierung von Landschaftsschutzgebieten als reine Augenwischerei ab, wenn diese nur dazu dienen soll, den Landschaftsschutz auszuhebeln. Wenn für die Windräder das Bauverbot in Landschaftsschutzgebieten fällt, dann könnten dort auch große Tiermast­anlagen, Mobilfunkmasten, Parkplätze und andere baulichen Anlagen entstehen, die das Landschaftsschutzgebiet zerstören. Das lehnen wir entschieden ab. Wir haben immer betont, dass die Nutzung der Windenergie Rücksicht auf die Bevölkerung und den Natur- und Landschaftsschutz nehmen muss.“

Die Gruppe SPD/Unabhängiger will darüber hinaus an den vor rund einem Jahr aufge­stellten Kriterien zur Ausweisung von Vorrang- und Eignungsgebieten Windenergie konsequent festhalten. Zum Schutz von Siedlungsflächen hatte die SPD sich damals unter anderem dafür eingesetzt, dass dort ein Mindestabstand von 1000 Metern eingehalten wird, und nicht nur 750 oder 800 Meter. Auch bei der Abstandszone „Abstände der Windkraftvorrangflächen nach dynamischer Beurteilung von 3000 bis 5000 m“ soll es bleiben, um eine Massierung von Windkraftflächen zulasten der Bevölkerung, des Landschaftsbilds und der Avifauna (Gesamtheit aller in einer Region vorkommenden Vogelarten) zu vermeiden. Bei der Abstandszone „Arbeitsstätten­schwerpunkte an BAB-Abfahrten 1000 m“ soll geprüft werden, ob sich dies nur auf die Gewerbegebiete direkt an den Autobahnabfahrten bezieht oder auch auf Gewerbegebiete in unmittelbarer Umgebung.

„Angesichts der aktuellen Diskussion um neue Riesenwindräder mit 250 Metern Gesamthöhe halten wir zum Schutz der Siedlungsflächen und zentralen Siedlungsgebiete in deren Nähe eine Höhenbegrenzung für Windenergieanlagen für geboten. Wir haben daher schon vor einiger Zeit beantragt, die maximale Anlagenhöhe auf ein Fünftel des Abstands zur nächstgelegenen Siedlungsfläche bzw. zum nächstgelegenen Zentralen Siedlungsgebiet eines zentralen Ortes zu begrenzen. Es muss nun geprüft werden, ob dies mit dem Landesraumordnungsprogramm vereinbar ist und ob sich durch eine Änderung des Baugesetzbuchs und des Landesrechts hier Änderungen ergeben“, ergänzt Matthias Westermann, der ebenfalls für die SPD im Kreistagsausschuss für Umwelt- und Klimaschutz sitzt.

Ein weiteres wichtiges Thema bei der Beratung des RROP ist die Rohstoffgewinnung. Hier hat der Kreistag des Landkreises Harburg allerdings nur wenig Spielraum und muss weitestgehend die Vorgaben des Landesraumordnungsprogramms und des Landesamts für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) übernehmen. Vorgaben des Landes gibt es auch für Verkehrsprojekte wie Autobahnen oder Schienenstrecken.

„Das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) berührt aber nicht nur die besonders strittigen Themen Windkraft, Rohstoffgewinnung und Verkehrsinfrastruktur, sondern ist eine umfassende überörtliche Gesamtplanung, die die verschiedensten Ansprüche an die Nutzung von Grund und Boden koordinieren muss“ betont Norbert Stein, Vorsitzender des Bau- und Planungsausschusses. „Es geht insgesamt um die soziale, ökologische und wirtschaftliche Entwicklung des Landkreises Harburg in den nächsten 10 Jahren“.

Das RROP umfasst unter anderem die Siedlungsentwicklung mit dem Angebot an Wohn­raum, Gewerbeflächen und –immobilien, die Freizeit- und Erholungseinrichtungen, die Förderung des Tourismus, die Entwicklung der Handelsstrukturen mit einer Beschrän­kung von Einzelhandelsgroßprojekten außerhalb von zentralen Siedlungsgebieten und Versorgungskernen, den Öffentlichen Personennahverkehr, die Altlasten im Landkreis, die Abwasserbeseitigung, die Abfallwirtschaft, die Anpassung an die Folgen des Klima­wandels in der Wasserwirtschaft und beim Deichbau, die Entwicklung von Freiraum­strukturen und –nutzungen, den Natur- und Landschaftsschutz und die landschafts­gebundene Erholung sowie regional bedeutsame Sportanlagen.