Mit der Entwicklung des Kreishaushalts 2014 und den Perspektiven für 2015 beschäftigt sich jetzt eine Anfrage, die die Gruppe SPD/Unabhängiger im Kreistag zur Sitzung des Finanzausschusses am 24.9. gestellt hat.

Dazu erklärt der Vorsitzende der Gruppe SPD/Unabhängiger im Kreistag, Prof. Dr. Jens-Rainer Ahrens: „Der Landkreis Harburg hat nach einer längeren Zeit erstmals wieder einen Doppelhaushalt beschlossen, der für die Jahre 2014 und 2015 gilt. Im Haushalts­vollzug können sich erhebliche Abweichungen ergeben, auch zum Positiven: 2013 war das Jahresergebnis gegenüber dem Planergebnis um rund 5,5 Millionen € besser als erwartet, weil die Schlüsselzuweisungen vom Land und das Aufkommen aus der Kreis­umlage höher ausfielen. Wir begrüßen es sehr, dass der Bund die Kommunen ab 2015 erheblich entlasten will. Etliche Einnahmen des Landkreises sind allerdings konjunktur­abhängig, und Ausgaben entwickeln sich anders als geplant. Daher fragt die Gruppe SPD/Unabhängiger im Kreistag jetzt nach der Haushaltsentwicklung 2014 und den Perspektiven des Kreishaushalts für 2015.“

Gefragt wird unter anderem nach Mehr- und Minderausgaben für die Digitalisierung der Bauakten, für die Kreisstraßen, im Sozialbereich und für die Asylbewerber. Gefragt wird weiterhin, welche Mehr- und Mindereinnahmen für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 eingetreten oder absehbar sind. Dies betrifft vor allem die Entwicklung der Steuerein­nahmen, die Schlüsselzuweisungen, die Kreisumlage und die Verkehrsordnungswidrig­keiten. Wegen des Doppelhaushalts für 2014 und 2015 stellt sich auch die Frage, ob fürdiese beiden Jahre Nachtragshaushalte erforderlich sind oder über- und außerplanmäßigeAusgaben ausreichen. Die Gruppe SPD/Unabhängiger fragt weiterhin nach der Gesamt­verschuldung des Landkreises Harburg, einer möglichen Schuldentilgung sowie dem aktuellen Stand der Kassenkredite.

Für den Haushalt des Landkreises Harburg sind auf der Ausgabenseite gestiegene Aufwendungen für die erheblich erhöhten Fallzahlen bei den Asylbewerbern absehbar. Die Ausgaben, denen nur zum Teil und zeitversetzt Erstattungen gegenüberstehen, betrugen hier 2,2 Mio. € in 2011, 3 Mio. € in 2012 und 5,35 Mio. € in 2013.

„Nicht nur nach Aussage des Deutschen Städtetages ist die Finanzlage vieler Städte und Landkreise weiterhin sehr ernst. Das belegen die erdrückend hohe kommunale Verschul­dung mit fast 50 Milliarden Euro an Kassenkrediten und die stark steigenden Sozialaus­gaben mit einem Rekordwert von inzwischen 47 Milliarden Euro.“, stellt der Winsener Kreistagsabgeordnete Matthias Westermann klar.

Im Zentrum der Anfrage der Gruppe SPD/Unabhängiger stehen daher die voraussicht­lichen Entlastungseffekte für den Landkreis Harburg durch das „Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung“.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich seit längerem dafür eingesetzt, die Kommunal­finanzenzu verbessern und die Kommunen von den steigenden Kosten im Sozialbereich zu entlasten. 2015 soll ein Bundesteilhabegesetz verabschiedet werden, das Menschen mit Behinderungen ein Leben mit möglichst großer Teilhabe ermöglichen soll. In diesem Zusammenhang sollen auch die Kommunen finanziell erheblich entlastet werden. Im Vorgriff auf das Bundesteilhabegesetz sollen die Kommunen schon zum 1. Januar 2015 um 1 Milliarde € jährlich entlastet werden.

Mit dem am 20.8.2014 im Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurf eines „Gesetzes zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung“ sollen die Kommunen von 2015 bis 2017jährlich eine weitere Milliarde zur Sicherung ihrer kommunalen Aufgaben erhalten: 500Millionen Euro werden über den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer verteilt, weitere rund 500 Millionen über eine Erhöhung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II.

Die jährliche Entlastung um eine Milliarde Euro im Vorgriff auf das Bundesteilhabegesetz ist ein Schritt, dem weitere Entlastungen folgen müssen. Die SPD-Bundestagsfraktion erwartet, dass bereits 2017 die Entlastung um bis zu zwei Milliarden zusätzlich höher ausfallen wird und fordert die Union mit Nachdruck auf, diesen Weg ebenfalls zu unterstützen. Zielmarke bleibt für die SPD eine Entlastung der Kommunen von fünf Milliarden Euro jährlich, nachdem das Bundesteilhabegesetz in Kraft getreten ist.

Für den Zeitraum von 2016 bis 2018 stockt der Bund außerdem das investive Sonderver­mögen „Kinderbetreuungsausbau“ um insgesamt 550 Millionen Euro auf. Daneben wird als Beitrag zu den Betriebskosten der Länderanteil an der Umsatzsteuer zulasten des Bundesanteils in den Jahren 2017 und 2018 um jeweils 100 Millionen Euro erhöht.

Die Gruppe SPD/Unabhängiger im Kreistag begrüßt angesichts der finanziellen Herausforderungen der Kommunen beim Ausbau der Kinderbetreuung und im Sozialbereich die vom Bund geplanten Entlastungen bei den Kommunalfinanzen.