„Im Landkreis Harburg herrscht vielerorts dank der bereitwilligen Flüchtlingsarbeit von Haupt- und Ehrenamtlichen eine vorbildliche Willkommenskultur“, betont die Bundestagabgeordnete Svenja Stadler (SPD). Doch nicht selten werde von verschiedenen Seiten geäußert, es fehle an Unterstützung durch Bund und Land.

„Dabei entsteht in der öffentlichen Wahrnehmung der Eindruck, der Flüchtlingssituation würde kaum bis keine Beachtung geschenkt, was einfach nicht der Wahrheit entspricht“, so Stadler. Als Bundestagsabgeordnete wolle sie deshalb deutlich herausstellen, welche flüchtlingspolitischen Maßnahmen die Bundesregierung in Gang gebracht hat. „An unterstützenden Leistungen mangelt es nicht.“

„Zum einen stellen Bund und Länder zur Entlastung der Kommunen in diesem Jahr 500 Millionen Euro über einen einmaligen Festbetrag an der Umsatzsteuer zur Verfügung.“ Sollte die finanzielle Belastung der Länder in 2016 fortbestehen, gibt es weitere 500 Millionen Euro. Der Bund hat ferner bewirkt, dass Flächen zur Unterbringung von Flüchtlingen künftig mietzinsfrei sind. Das bedeutet eine jährliche Einsparung von 25 Millionen Euro für die Länder und Kommunen. Damit schneller Gebäude zur Unterbringung gebaut und genutzt werden können, wurde eine Baurechtsänderung bewirkt. Danach sind auch auf siedlungsarmen Grundstücken und gegebenenfalls in Gewerbegebieten Unterbringungen möglich.

„Nicht zu vergessen, dass der Bund die Gelder für Integrationskurse zum Spracherwerb im vergangenen Jahr um 40 Millionen auf 244 Millionen Euro erhöht hat“, sagt Svenja Stadler. „Dieser Posten wird auch im diesjährigen Haushalt stehen.“ Darüber hinaus wurden, um den vermehrten Asylanträgen zügige Verfahren zu gewährleisten, im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 300 zusätzliche Stellen in 2014 und weitere 350 Stellen in 2015 eingerichtet.

Weitere flüchtlingspolitische Maßnahmen der Bundesregierung seien der erleichterte Arbeitsmarktzugang für Asylbewerber, der bereits nach drei Monaten statt wie bisher neun bzw. zwölf Monaten möglich ist, die Abschaffung der Residenzpflicht, die den Asylbewerbern und Geduldeten mehr Bewegungsfreiheit zubilligt, sowie ein geändertes Asylbewerberleistungsgesetz, wonach es Leistungen entsprechend SGB XII schon nach 15 statt bisher 48 Monaten gibt.

„Auf der anderen Seite gilt, dass, wer keinen Anspruch auf Asyl und kein Abschiebungshindernis hat oder aus einem sicheren Herkunftsstaat kommt, unser Land auch wieder verlassen muss“, erklärt die Abgeordnete. „Mit aller Deutlichkeit möchte ich betonen, dass die Sorgen und Ängste in der Bevölkerung hinsichtlich der steigenden Asylbewerberzahlen ebenso ernst genommen werden wie die Probleme der Kommunen bei der Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge“, so die Bundestagsabgeordnete Svenja Stadler. „Durch den Hinweis auf die flüchtlingspolitischen Maßnahmen der Bundesregierung will ich mich nur dem Trugschluss entgegenstellen, wir würden die Hände in den Schoß legen.“