Es ist bekannt, dass die Situation für Wohnungssuchende mit niedrigem Einkommen auch in der Gemeinde Stelle schwierig ist. Aus diesem Grund haben sich Politik und Verwaltung bereits in mehreren Gremien mit dieser Problematik befasst.

So soll im Bereich des Bebauungsplanes „Unter den Linden – West“ ein Teil der Grundstücke der Wohnbebauung zugeführt werden. Auf Antrag der SPD-Stelle ist für den Bebauungsplan „Grasweg – West (Neufassung)“ zudem vorgesehen mindestens 20 % der Wohnungen im Plangebiet nach dem Niedersächsischem Wohnungsbauförderungsgesetz zu errichten.

Die SPD in Stelle setzt sich zudem für die Gründung einer kreisweiten kommunalen Wohnungsbaugesellschaft ein. Es ist aus Gründen der Synergie sinnvoll, nur eine entsprechende Organisation aufzubauen, statt jeweils in den einzelnen Gemeinden und Städten einzelne Gesellschaften zu gründen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang allerdings in hohem Maße, dass die Mitwirkungsmöglichkeiten der einzelnen Anteilseigner (Gemeinden und Städte) fair geregelt werden müssen.

Den Vorteil einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft sehen wir insbesondere darin, dass die Wohnungen der kommunalen Gesellschaft dauerhaft zur Verfügung stehen und die sozialen Komponenten, im wesentlichen die Miethöhe, nicht, wie bei der derzeit üblichen Förderung von sonstigen Wohnungsbauunternehmen, nach einem Zeitraum von ca. 15 Jahren verloren gehen.