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Kein Zusammenhang zwischen einem zusätzlichen Feiertag und den Beiträgen zur Pflegeversicherung
Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände möchte einen finanziellen Ausgleich für den neuen Feiertag in Norddeutschland. Er verwies auf eine bundesgesetzliche Regelung, wonach bei der nachträglichen Einführung eines zusätzlichen Feiertags der Beitrag der Arbeitnehmer zur Pflegeversicherung als Ausgleich um einen halben Prozentpunkt steigen müsse.
Bereits im März dieses Jahres hat die SPD-geführte Landesregierung auf eine entsprechende Anfrage der FDP-Fraktion klargestellt, dass der sogenannte Halbteilungsgrundsatz in Bezug auf die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung laut § 58 SGB XI unabhängig von der Entwicklung des Feiertagsrechts bestehen bleibt.
„Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Niedersachsen können sich darauf verlassen, dass die SPD-geführte Landesregierung einen zusätzlichen Feiertag einführen und dies nicht zu ihren Lasten geschehen wird,“ so Schröder-Ehlers.
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