„Mit dem jetzt verabschiedeten Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) wird spürbar und zeitnah die Situation in der Pflege für Pflegekräfte, Pflegebedürfte und Angehörige verbessert“, sagt Svenja Stadler. „Das Gesetz wird dafür sorgen, dass mehr Personal eingestellt wird, Pflege besser bezahlt wird und sich die Arbeitsbedingungen verbessern.“ Letztendlich habe die SPD im PpSG sogar mehr durchsetzen können als im Koalitionsvertrag vereinbart war.

So wird ab sofort die Personalausstattung in der Krankenhauspflege verbessert und jede zusätzliche und jede aufgestockte Pflegestelle am Bett vollständig refinanziert. „Hierfür gibt es keinen Deckel, sodass mit deutlicher Personalaufstockung zu rechnen ist“, so Stadler. Außerdem werden künftig Tarifsteigerungen für das Pflegepersonal im Krankenhaus ebenfalls refinanziert. „Und die Auslagerung der Pflegekosten aus den Fallpauschalen sorgt für eine vollständige Kostenerstattung und mehr Transparenz.“

Für Krankenhäuser wird der Strukturfonds für weitere vier Jahre bis 2022 fortgesetzt, sodass jährlich 500 Millionen Euro für strukturverbessernde Vorhaben aus dem Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt werden. Anstelle des Pflegezuschlags werden 200 Millionen Euro in die Landesbasisfallwerte überführt und kommen damit allen Krankenhäusern zugute. Weitere 50 Millionen Euro werden für die Förderung von bedarfsnotwendigen Krankenhäusern in ländlichen Regionen bereitgestellt.

In der Altenpflege werden 13.000 zusätzliche Stellen von den Krankenkassen finanziert. Pflegebedürftige werden hierfür finanziell nicht weiter belastet. Zur Finanzierung werden 640 Millionen Euro von den Krankenkassen bereitgestellt. „Die SPD hat durchgesetzt, dass endlich auch bei der Honorierung der häuslichen Krankenpflege Tariflöhne von den Krankenkassen anerkannt und bezahlt werden müssen“, so Svenja Stadler. „Pflegende Angehörige und Pflegebedürftige werden schnell Verbesserungen im Alltag spüren. Fahrtkosten für ambulante Behandlungen für pflegebedürftige oder behinderte Patienten gelten künftig generell als genehmigt. Es entfällt das langwierige Genehmigungsverfahren. Das ist eine echte Erleichterung für die Betroffenen.“

Ferner können pflegende Angehörige in Zukunft nach ärztlicher Verordnung eine stationäre Rehabilitation in Anspruch nehmen. Der zu Pflegende kann entweder in der Rehaklinik betreut werden oder die Krankenkasse muss für die Zeit des Aufenthalts eine Versorgung koordinieren. „Wir rechnen damit, dass künftig mehr pflegende Angehörige die Möglichkeiten der Reha nutzen.“