Am Dienstag, 18.12.2018 beschließt der Stadtrat den Haushalt für das kommende Jahr. Das sind die Anträge der SPD:

Antrag Das Erbbaurecht als Chance nutzen

Die SPD-Fraktion beantragt für den Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, Beteiligungen und Personal am 29.11.2018 sowie für den Verwaltungsausschuss am 06.12.2018 und den Stadtrat am 18.12.2018:

  1. Die Stadt Winsen (Luhe) räumt künftig bei jeder geplanten Grundstücksveräußerung einer Vergabe nach Erbbaurecht Vorrang ein.
  2. Eine entsprechende rechtliche und wirtschaftliche Einschätzung der Stadtverwaltung hinsichtlich der Auswirkungen im Vergleich zur direkten Veräußerung von Bauland ist Bestandteil der jeweiligen Entscheidungsvorlage für den Stadtrat und seiner Ausschüsse. Dabei ist auch die mögliche Zielerreichung unter 3. zu bewerten.
  3. Zielsetzung einer entsprechenden kommunalen Wohnungsbaupolitik ist
  • a. die Förderung von bezahlbarem Wohnraum, durchaus in mehrgeschossiger Bauweise und für preiswerte Mietwohnungen
  • b. die Unterstützung von Bauvorhaben der kommunalen Wohnungsbaugesellschaft des Landkreise Harburg (KWG), von privaten Genossenschaften und auch der Stadt Winsen (Luhe)
  • c. die Förderung zum Erwerb eines Eigenheimes auch von einkommensschwächeren Haushalten sowie kinderreichen Familien
  • d. der Verbleib des knappen Gutes Bauland als Vermögenswert in der Handlungshoheit der Stadt Winsen (Luhe) und damit auch in der kommunalen Selbstverwaltung der Stadtgesellschaft
  1. Zur Ausarbeitung einer rechtlichen und wirtschaftlichen Konzeption zur Umsetzung einer entsprechenden Vorgehensweise wird im Haushalt 2019 ein Betrag von 9.500,00 € eingeplant.

Begründung:

Die Chancen des Erbbaurechts zu nutzen hat wesentliche Vorteile für unsere Stadt:

  • Die kommunale Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Harburg (KWG) kann wirkungsvoll in ihrer Aufgabenstellung zur Förderung des bezahlbaren Wohnraums in der Kreisstadt Winsen (Luhe) unterstützt werden. Denn bei der Vergabe der Baugrundstücke kann im Rahmen des Erbbaurechtes kostengünstiges Bauland bereitgestellt werden.
  • Ein Erbbaurecht ist kein Besitz zweiter Klasse, sondern lediglich eine andere Form als der Grundstückskauf. Einkommensschwächeren Haushalten wird darüber vermehrt die Möglichkeit zum Erwerb eines Eigenheims gegeben. Beim Bau oder Kauf eines Hauses auf einem Erbbau-Grundstück muss der Grundstückspreis nicht mitfinanziert werden. Somit ist es ein gutes Instrument, junge Familien mit Kindern in Winsen zu halten. Darüber hinaus behält die Stadt eine spätere Einflussnahme auf die Flächen und kann so einer weiteren Erhöung der Bodenpreise entgegen wirken.
  • Das Erbbaurecht ermöglicht künftig neue Wege und Umsetzungsmodelle auch in Eigenregie der Stadt Winsen (Luhe) oder durch Dritte, wie bspw. Genossenschaften. Dieses ist besonders als weitere Säule auf dem Weg zu mehr bezahlbarem Wohnraum in der Stadt relevant. Denn die KWG wird über 5 Jahre hinweg lediglich 150 Wohnungen in Winsen erstellen.

Hat man es wie in Winsen mit hohen Bodenpreisen zu tun und will man dagegen wirken und auch bezahlbaren Wohnraum anbieten, ist das Erbbaurecht wohnungspolitisch von großem Interesse.

Gez.

Benjamin Qualmann Michael Schulze
(Fraktionsvorsitzender) (stv. Fraktionsvorsitzender)

Antrag Digital Officer

Die SPD-Fraktion beantragt für den Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, Beteiligungen und Personal am 29.11.2018 sowie für den Verwaltungsausschuss am 06.12.2018 und den Stadtrat am 18.12.2018:

  1. Mit Beschluss des Stellenplans 2019 wird die Stelle eines Digital Officers geschaffen.
  2. Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere
  • a. die Entwicklung und Verantwortung einer digitalen Strategie für die Stadt Winsen auf dem Weg zu einer intelligent vernetzten Stadt
  • b. Aktivierung, Lenkung und Koordination der Digitalen Transformation sowie Steuerung der gesamtstädtischen Digitalisierung in Zusammenarbeit mit der städtischen IT
    c. Beratung von Unternehmen im Stadtgebiet
    d. Einbringen von Innovationen in die Verwaltung und Bündelung konkreter Einzelmaßnahmen in einem Masterplan
  1. Der Masterplan wird dem Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, Beteiligungen und Personal zur Beschlussempfehlung vorgelegt. Im Anschluss informiert der Digital Officer den Fachausschuss halbjährlich über den Stand der Umsetzung.

Begründung:

Der Spiegel hat in seiner Ausgabe Nr. 48 vom 24.11.2018 im Artikel „Im Ja-aber-Land“ berichtet, dass Deutschland in einer EU-Rangliste, die den Digitalisierungsstand der Verwaltung misst, nur auf Rang 21 von 28 liegt. Als Grund dafür wird insbesondere die Scheu von Risiken in Verwaltungen und die oft vermutete Komplexität genannt.

Vor Kurzem hat die Verwaltung nun jedoch signalisiert, dass die Digitalisierung der Stadt Winsen vorangebracht werden soll. Digitalisierung passiert aber nicht einfach so. Sie ist ein Prozess und kein Projekt und muss von der Stadt mit all ihren Akteuren gemeinsam gestaltet werden. Nur so kann das riesige Potenzial sinnvoll und wirtschaftlich genutzt werden. Der Digital Officer ist dabei die Schnittstelle von Politik, Verwaltung, Bürgerinnen und Bürgern und der Wirtschaft.

Neben der Beratung der Verwaltung erstellt und verantwortet der Digital Officer die Digitale Agenda der Stadt, den Masterplan, und damit die ganzheitliche Entwicklung der Digitalen Kommune. Ziel ist dabei die Lebens- und Standortqualität, den Bürgerservice und die Wirtschaftlichkeit des kommunalen Handelns für die Winsener Bürgerinnen und Bürger nachhaltig zu verbessern. Der Digital Officer koordiniert sämtliche Digitalisierungsbemühungen und hat als „Gesicht der Winsener Digitalisierung“ auch die Aktivitäten in der Stadt insgesamt im Blick.

Die Kreisstadt Winsen kann mit der Expertise eines Digital Officers Vorbild bei der Digitalisierung im Landkreis Harburg und in der südlichen Metropolregion werden. Diese Chance nutzen wir, in dem wir uns die notwendige Expertise ins Rathaus holen.

Gez.

Benjamin Qualmann Michael Schulze
(Fraktionsvorsitzender) (stv. Fraktionsvorsitzender)

Antrag Ferienbetreuung an Ganztagsgrundschulen

Die SPD-Fraktion und die Gruppe Grüne/Linke beantragen für die Sitzung des Ausschusses für Schulen und Kindertagesstätten (22.11.2018), den Verwaltungsausschuss (06.12.2018) und den Stadtrat (18.12.2018):

  1. Die Stadt Winsen erweitert mit Beginn der Sommerferien 2019 die Ferienbetreuung in den Grundschulen auf insgesamt neun Wochen (ausgenommen Alte Stadtschule), werktäglich von 8 bis 17 Uhr in folgendem Zeitrahmen: Osterferien zwei Wochen / Sommerferien vier Wochen / Herbstferien zwei Wochen / Nach Neujahr eine Woche
  • Ergänzend dazu gibt es ein zusätzliches Ferienbetreuungsangebot vom EGON’s.
  1. Es wird sichergestellt, dass alle Kinder in ihrem sozialen Umfeld, also der jeweils besuchten Schule, betreut werden können, da besonders GrundschülerInnen die pädagogische Kontinuität der vertrauten Bezugspersonen und Umgebung benötigen.
  2. Die Angebote sind kostenpflichtig. Es wird ein einheitlicher Elternbeitrag in Höhe von 80€ pro Woche zuzüglich einem Beitrag für das Mittagessen in Höhe von 3,50 €/Tag erhoben.
  • Für Geschwisterkinder ermäßigt sich der Teilnehmerbeitrag um 30%.
  • Für Empfänger von Wohngeld und/oder Kinderzuschlag ermäßigt sich der Teilnehmerbeitrag um 50%.
  • Für Empfänger von ALG II, Sozialhilfe nach SGB XII und dem Asylbewerberleistunsgesetz übernimmt die Stadt Winsen die vollen Kosten.
  • Die erforderlichen Mittel werden im Haushalt 2019 erstmalig zur Verfügung gestellt.
  1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Alten Stadtschule Gespräche über die Möglichkeiten einer Ferienbetreuung an der Alten Stadtschule zu führen und dem Ausschuss für Schulen und Kindertagesstätten Vorschläge zur personalwirtschaftlichen Umsetzung und dem Finanzbedarf darzulegen.

Begründung:

In den Schulferien wird die Frage der Kinderbetreuung für berufstätige Eltern zu einer besonderen Herausforderung. Durch die geplante Schließung der Horte verschärft sich die Situation der Eltern von Grundschulkindern dramatisch. Während bisher die Horte mit ihren 280 Plätzen die Betreuung der Kinder an allen unterrichtsfreien Tagen sowie – mit Ausnahme einer dreiwöchigen Schließungszeit - an allen Ferientagen sichergestellt haben, entfällt dieses Angebot mit der Schließung der Horte.

Die im Rahmen des Ganztagsbetriebs an den Grundschulen vorgesehene Ferienbetreuung in insgesamt sechs Wochen (eine Woche Osterferien, vier Wochen Sommerferien und eine Woche Herbstferien) wird dem Bedarf in keiner Weise gerecht. Um insbesondere berufstätigen und alleinerziehenden Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen, ist eine Erweiterung des Angebots erforderlich.

Im Hinblick auf die betroffene Altersgruppe und ihre speziellen Bedürfnisse ist es unverzichtbar, das Ferienbetreuungsangebot in der gewohnten Umgebung, mit bekannten Betreuern und den ihnen bekannten Schulkameraden anzubieten.

Aufgrund der geltenden abweichenden Regelungen für den Ganztagsbetrieb der Alten Stadtschule ist eine gesonderte Prüfung erforderlich.

Antrag Finanzierung Ganztagsgrundschulen

Die SPD-Fraktion und die Gruppe Grüne/Linke beantragen für die Sitzung des Ausschusses für Schulen und Kindertagesstätten (22.11.2018), den Verwaltungsausschuss (06.12.2018) und den Stadtrat (18.12.2018):

  1. Die Stadt Winsen (Luhe) verpflichtet sich, die offenen Ganztagsgrundschulen in Anlehnung an das Kitagesetz unter Berücksichtigung der anrechenbaren Lehrerstunden im offenen Ganztag sowie des verfügbaren Betrages für kapitalisierte Lehrerstunden finanziell wie folgt auszustatten:
  • Für die außerunterrichtliche Betreuung im offenen Ganztag montags bis donnerstags von 12:30 Uhr bis 15:30 Uhr gilt eine Erzieher-Kindrelation von 1:20.
  • Für die ergänzende außerschulische Betreuung im offenen Ganztag (Früh-, Spät- und Freitagsbetreuung) montags bis freitags von 7 – 8 Uhr, montags bis donerstags von 15:30 bis 17 Uhr sowie freitags von 12:30 bis 17 Uhr gilt eine Erzieher-Kindrelation von 1:10.
  • Über die Positionen 1.1 und 1.2 hinaus werden - entsprechend dem Modell der Gemeinde Seevetal – folgende Personalkapazitäten berücksichtigt: Verfügungszeit je MA ½ h tgl. / 1 MA Vertretung tgl. von 12:30 – 17 + ½ h / Dienstbesprechung 1h/MA/Woche / Fortbildung 32 h/MA/Jahr
  1. Die Berechnung der Mittel für das Betreuungspersonal des jeweiligen Angebotspartners erfolgt auf Grundlage des Haustarifvertrages des Trägers, mit einem maximalen Stundensatz analog S 08b TVöD-SuE für die 1. Kraft und S 04 bis S 06 TVöD-SuE für die 2. Kraft.
  2. Um zusätzliche externe Angebotspartner z. B. aus dem Kulturbereich oder Sportvereine entsprechend dem Bildungskonzept der Schule zu gewinnen, wird jeder Schule jährlich ein Betrag in Höhe von 5.000 € gewährt.
  3. Zur Umsetzung der vielfältigen Anforderungen, Ansprüche und Ziele schließt die Stadt Winsen einen sog. trilateralen Vertrag über die Zusammenarbeit von Schule und freiem Träger der Jugendhilfe.
  4. Für jede Schule wird im trilateralen Vertrag beim Kooperationspartner eine halbe Stelle für eine pädagogische Fachkraft eingerichtet, die die Funktion des Ansprechpartners ausfüllt.
  5. Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, welche Handlungs- und Finanzierungskonzepte geeignet sind, eine inklusive Betreuung im offenen Ganztag zu ermöglichen bzw. sicherzustellen.
  6. Die Verwaltung wird beauftragt, die Kosten für die in der Vorlage dargestellten Positionen zu ermitteln und den konkreten Zuschussbedarf zu benennen.
  7. Die entsprechenden Haushaltsmittel werden mit Wirkung vom 01.02.2019 bereitgestellt.

Begründung:

Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es im Wesentlichen zwei Modelle zur Betreuung von Schulkindern. Zum einen den Hort und zum anderen die Ganztagsgrundschulen. Bei beiden findet aktuell eine finanzielle Unterstützung durch die Stadt Winsen statt, da die vom Land Niedersachsen für den Betrieb von Horten zur Verfügung gestellten Mittel nur einen Bruchteil der Kosten abdecken und die für den offenen Ganztag zur Verfügung gestellten Mittel nicht ausreichend sind, um eine qualifizierte Ganztagsbetreuung an 5 Wochentagen zu gewährleisten.

In Winsen hat die Mehrheit im Stadtrat beschlossen, die bisher im Hort und der Grundschule geleistete Betreuung im System Ganztagsgrundschule zusammenzuführen und die Horte zu schließen.

Die Leiterinnen und Leiter der Grundschulen haben bei der Umwandlung der Grundschulen in Ganztagsgrundschulen bereits dargelegt, dass ein Ganztagsschulprogramm den entwicklungsspezifischen Bedürfnissen der Grundschulkinder nur gerecht werden kann,

  • wenn hauptamtliches Fachpersonal zur Verfügung steht,
  • eine pädagogische Kontinuität sichergestellt ist, da ein ständiger Wechsel der Betreuungsperson dem umfassenden Bildungs- und Erziehungsauftrag von Schule und Jugendhilfe widerspricht und
  • die Qualität der Betreuung, Bildung und Erziehung im außerunterrichtlichen Zuständigkeitsbereich der Schulen durch eine gute Kooparation zwischen Schule und Jugendhilfeträger abgesichert wird.

Diese Voraussetzungen können mit den begrenzten zusätzlichen Mitteln der Stadt Winsen nicht erfüllt werden. Wie zahlreiche Hinweise betroffener Eltern deutlich machen, werden den Kindern offenbar durch die zurzeit geltenden Rahmenbedingungen für den Betrieb der offenen Ganztagsschulen nicht die besten Bedingungen für ihr Aufwachsen und die Entfaltung ihrer Potenziale geboten.

In der Gemeinde Seevetal organisieren die Grundschulen Maschen, Ramelsloh, Meckelfeld und Hittfeld den Ganztagsbetrieb in Kooperation mit der AWO als Jugendhilfeträger seit mehreren Jahren unter den jetzt für Winsen geltend gemachten Bedingungen sehr erfolgreich und zur großen Zufriedenheit der Eltern.

Mit der Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Ganztagsgrundschulen in Winsen wächst die Möglichkeit, mehr Jugendhilfeträger als Kooperationspartner für Ganztagsschulen zu gewinnen und die Verzahnung der Aufgabenfelder Bildung, Erziehung und Betreuung erfolgreicher zu gestalten.

Mit dem beantragten Stundenmodell wird außerdem eine Verbesserung der Arbeitsverhältnisse für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kooperationspartners erreicht. Durch die Koppelung an den Haustarifvertrag wird dem Träger ein Einsatz von pädagogisch qualifizierten Fachkräften ermöglicht und durch eine ergänzende Koppelung an den TVöD ist
auch die Umsetzung von Tariferhöhungen sichergestellt, sodass der Träger auch langfristige Verträge finanzieren kann.

Mit dem Abschluss eines trilateralen Vertrages wird einerseits die Unterstützung der Stadt vertraglich abgesichert, zugleich aber auch der Grundstein für eine vertrauensvolle und gleichberechtigte Zusammenarbeit von Schule, freiem Träger der Jugendhilfe und der Stadt gelegt. Er ist damit auch Ausdruck für das gemeinsame Bemühen um mehr Bildungsgerechtigkeit für alle Grundschulkinder und verbindet dies mit dem Wunsch vieler Eltern, ihre Kinder auch am gesamten Nachmittag – sowie in großen Teilen der Schulferien – gut betreut zu wissen.

Antrag Beteiligung Busverkehr Amazon aussetzen

Die SPD-Fraktion beantragt für den oben genannten Ausschuss sowie für den Verwaltungsausschuss am 06.12.2018 und den Stadtrat am 18.12.2018:

  1. Die Beteiligung der Stadt Winsen am sog. Amazon-Busverkehr in Höhe von jährlich 50.000 Euro wird aus dem Haushalt 2019 gestrichen.
  2. Der Stadtrat entscheidet neu über eine Bezuschussung, sobald der Landkreis Harburg die juristische Prüfung abgeschlossen hat, ob nicht eventuell gegen die Behilfeverordnungen der EU verstoßen wird.

Begründung:

Der Kreistag wird sich im laufenden Jahr nicht mehr mit einer Beteiligung am sog. Amazon-Busverkehr beschäftigen. Stattdessen läuft eine juristische Prüfung, ob bei einer Bezuschussung gegen die Behilfeverordnungen der EU verstoßen wird. Diese Ergebnisse sind auch für den Stadtrat von besonderer Bedeutung, sodass eine Entscheidung erst nach Vorlage der Prüfungsergebnisse juristisch abgesichert getroffen werden kann.

Gez.

Benjamin Qualmann Norbert Raida
(Fraktionsvorsitzender) (Mitglied im Bau- und Verkehrsausschuss)

Antrag Neuausrichtung ASM

Die SPD-Fraktion beantragt für den oben genannten Ausschuss sowie für den Verwaltungsausschuss am 06.12.2018 und den Stadtrat am 18.12.2018:

  1. Das neu zu entwickelnde ASM/AST-Angebot wird stündlich, ergänzend und abgestimmt zu den Stadt- und Regionalbussen sowie den Ankunftszeiten des SPNV verkehren, und zwar werktags und samstags stadteinwärts und stadtauswärts in den Zeiten von 6:00 Uhr bis 1:00 Uhr. Für Schülerinnen und Schüler gelten bei Inanspruchnahme des Angebotes die Fahrausweise für die Buslinien.
  2. Es wird auch an Sonntagen anhand der Kriterien unter 1. ein Angebot eingeführt mit vormittags an drei Zeiten, nachmittags und am Abend an je sechs Zeiten bis 0:00 Uhr.
  3. Die Punkte 1. und 2 gelten für das Stadtgebiet Winsen sowie alle Winsener Ortsteile.
  4. Das neue Angebot wird breit in den Stadt- und den Ortsteilen beworben (online + offline) und an den Haltestellen werden die Fahrpläne ausgehängt.

Begründung:

Das neue Stadtbussystem ist eine Verbesserung. Allerdings ist es nur der erste Schritt hin zu einem optimalen attraktiven ÖPNV. Solange sich die Busverkehre in der Stadt Winsen weiter fast ausschließlich am Regionalbusverkehr orientieren und kein flächenorientiertes Stadtbussystem eingeführt wird, ist es unumgänglich, ein Angebot für die Bevölkerung einzuführen, dass mehr Mobilität möglich macht. Diese Mobilität ist nicht nur mit Blick auf den demografischen Wandel dringend erforderlich. Auch für den steigenden Individualverkehr braucht Winsen Lösungen, um auch zukünftig den Verkehr am fließen zu halten.

Das Angebot für Schülerinnen und Schüler an den Winsener Schulen ist zudem notwendig, da das Schulbussystem mit den festen Fahrplänen, keine Flexibilität bei Stundenausfall oder späterem Schulbeginn zulässt.

Gez.

Benjamin Qualmann Norbert Raida
(Fraktionsvorsitzender) (Mitglied im Bau- und Verkehrsausschuss)