Gesetzlich wurde der 27. Januar als Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialsozialismus verankert. Mit großem Entsetzen und Bedauern mussten wir feststellen, dass die Stadt Winsen es versäumt hat, die für diesen Tag vorgeschriebene Trauerbeflaggung am Rathaus, vorzunehmen.

Durch die gesetzliche Verankerung des Tages der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz durch die Rote Armee am 27. Januar 1945 soll die Erinnerung an die während der NS-Zeit aus Fremdenfeindlichkeit und Rassismus begangenen ungeheuerlichen und grauenvollen Taten wach gehalten werden.

Im Hinblick auf aktuelle Tendenzen von Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit sowie zunehmender Aggression gegenüber Andersdenkenden ist der Gedenktag gegenwärtig von besonderer Bedeutung. Schärft er doch den Blick dafür, wohin Hass und Fremdenfeindlichkeit führen und mahnt er uns zugleich, wachsam zu sein und derartigen Tendenzen frühzeitig und entschieden entgegen zu treten. Die Erinnerung und das Gedenken bewahrt uns alle vor einer Wiederholung und sichert ein friedliches Miteinander.

Die Winsener SPD bedauert zutiefst, dass es in der Stadt Winsen versäumt wurde, durch die vorgeschriebene Beflaggung auf die besondere Bedeutung des 27. Januars hinzuweisen.