z.K. dem Gemeinderat der Gemeinde Neu Wulmstorf
Antrag zum Haushalt 2019
Veränderung Gewerbsteuer von 400% auf 420%
Veränderung Grundsteuer B von 410% auf 460%
Veränderung Vergnügungssteuer von 12% / 14% auf 12 / 18%

Begründung:
Der Haushaltsentwurf der Gemeinde Neu Wulmstorf weist für das Jahr 2019 und die Folgejahre erhebliche Defizite aus. Steigende Kosten für vorrangig gesetzliche Aufgaben und damit nicht einhergehende Steigerungen der Einnahmen sind für die kommenden Jahre nach aktuellem Stand vorgegeben. Die Haushaltsberatungen sind intensiv geführt worden, Einsparpotentiale sind aufgezeigt und diskutiert worden. Das Ergebnis ist bis kurz vor Abschluss der Beratungen, dass alle Fraktionen im Gemeinderat keine weiteren Einsparungen beantragt und damit gefordert haben. Viele freiwillige Maßnahmen und Unterstützung für Vereine, ehrenamtliches Engagement, Sport und Bäderangebot werden seitens der SPD als wesentlichen Bestandteil des sozialen Zusammenlebens eingeordnet und sollen weiterhin getragen werden. Unabhängig der Tatsache, dass wie bereits in der Vergangenheit (siehe hohe Rücklage) das Prinzip der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit Grundsatz der Haushaltspolitik sind und bleiben.
Die Gemeinde steht darüber hinaus vor erheblichen Investitionen, die für den Schulbau als Ganztagsgrundschule getätigt werden müssen. Das sind Investitionen in die Bildung für kommende Generationen, die sinnvoll und zukunftsweisend sind. Die weitere Schaffung von Betreuungsplätzen für Krippe und Kita sind weitere notwendige Maßnahmen, sowie natürlich die Sicherung, Bewahrung und Ausbau der weiteren Infrastruktur (Wie z.B. Feuerschutz, Straßensanierung, etc.). Für die Finanzierung von notwendigen Krediten ist die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde Grundvoraussetzung.
Die Gemeindeverwaltung hat in Ihrer Vorlage VO/19/02978 die Potentiale der Ertragsmöglichkeiten bedeutender Steuern und Abgaben dargestellt.
Aufgrund der Tatsache, dass der Ratspolitik der genaue Hinweis gefehlt hat, wie hoch die Ertragssteigerungen in Prozentpunkten ausfallen müssen, um die oben beschriebenen Investitionen und die anerkannten erforderlichen Aufgaben bewältigen zu können, hat die SPD Gemeinderatsfraktion am 17.02.2019 folgende Anfrage an die Verwaltung gerichtet:

Welche Höhe von Ertragssteigerungen in Prozentpunkten sind aus dem Haushaltsbereich Steuern und Abgaben notwendig, um einen Ausgleich des Haushaltes zu erzielen, und die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde für die kommenden Jahre sicherzustellen?
Dabei müssen die in Zukunft notwendigen Investitionen, insbesondere in den Schulbauberücksichtigt werden.

Die Antwort folgte in der VA Sitzung am 19.02.2019 mit folgender Aussage:

Die Finanzplanung des Haushaltsentwurfes 2019 für die Jahre bis 2022 weist einen Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis des Ergebnishaushaltes von insgesamt ca. 4 Mio € aus (bei 4 Jahren Planungszeitraum = 1 Mio € durchschnittlich je Jahr). Die Fehlbeträge 2022 (aktuell rund 830.000 €) und Folgejahre werden sich auf konstant mindestens 1 Mio € belaufen. Das bedeutet, dass 1 Mio € für den Haushaltsausgleich benötigt wird.
Daneben spielen die notwendigerweise eingeplanten Kreditaufnahmen eine mindestens gleichstarke Rolle. Kredite müssen „bedient“ werden (Zins und Tilgung), das bedeutet, dass die Belastungen durch die Darstellung im Haushalt/in der Finanzplanung geleistet werden können/müssen, Stichwort „finanzielle Leistungsfähigkeit“. Bei stetig hohen Fehlbeträgen ist die
Vorgabe nicht erfüllt, so dass die Kommunalaufsicht, wie schon in Haushaltsgenehmigungen mehrfach aufgeführt, Kreditaufnahmen ganz oder teilweise untersagen könnte.
Wenn es nicht mehr möglich ist, Aufwände zu reduzieren, muss zwangsläufig die Ertragsseite erhöht werden. In der Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft sind, neben den Verwaltungsgebühren nach der Verwaltungskostensatzung mit nicht konkret zu nennenden Auswirkungen, verschiedene Steuerarten angesprochen worden. Bei Erhöhungen der
Hundesteuer und der Vergnügungssteuer im nachstehenden Umfang zu a und b) fehlen zum Erreichen des durchschnittlichen Fehlbetrages noch 915.000 bis 935.000 €.
a) Erhöhung der Hundesteuer von 1 €/Monat pro Hund = ca. 14.500 € /jährlich,
b) Erhöhung Vergnügungssteuer von 12, bzw. 14 %-Punkten auf einheitlich 16%-Punkte (50.000€) oder 17%-Punkte (70.000 €).
Ausgehend davon, dass die Grundsteuer A (10%-Punkte Hebesatz = 2.100 €) bisher nicht erwähnt wurde, sind Erhöhungen der Hebesätze Grundsteuer B und Gewerbesteuer zu betrachten. Es gibt dabei 3 Möglichkeiten:
c) Erhöhung des Hebesatzes Grundsteuer B um 100 % = 950.000 € (10%-Punkte = 95.000 €).
An dieser Stelle der schon gegebene Hinweis, dass sich 10%-Punkte auf die durchschnittliche Jahressteuer mit 13 € auswirken.
d) Erhöhung des Hebesatzes Gewerbesteuer um 55 % = 962.500 € (10%-Punkte = 175.000 €),
e) Erhöhung von Grundsteuer B und Gewerbesteuer bis zur Summe 910.000 bis 930.000 €.
Die SPD Gemeinderatsfraktion hat auf Basis dieser Antwort einen Antrag formuliert, der eine möglichst breite Basis zur Finanzierung der anstehenden Herausforderungen erzielen soll.


Tobias Handtke Anneliese Scheppelmann
Fraktionsvorsitzender Vorsitzende Finanzausschuss