Die Unterstützung des Busverkehrs für Amazon steht das EU-Beihilferecht entgegen. Der Landkreis Harburg und die Stadt Winsen dürfen somit keine Subventionen geben.

„Wir haben mir diesem Ergebnis gerechnet“, so Benjamin Qualmann (Ortsvereins- und Fraktionsvorsitzender) und Ursula Caberta (SPD-Kreistagsabgeordnete).

Rückblick: Im vergangenen Jahr wurde im zuständigen Ausschuss des Kreistages bekannt, dass der Kreis und die Stadt Winsen in Verhandlungen mit Amazon stehen, um die Busverkehre für die Mitarbeiter der Firma zumindest mitzufinanzieren. Für die SPD stellte sich seinerzeit sofort die Frage, ob das überhaupt vereinbar sei mit europäischen Richtlinien und bei der vorsichtig ausgesprochen mehr als diskussionswürdigen Versorgung der Bevölkerung mit Angeboten des öffentlichen Personennahverkehrs.

Die nach dieser Diskussion eingeleitete juristische Prüfung durch die Kreisverwaltung belegt jetzt das von der SPD erwartete Ergebnis. Wie kürzlich im Verwaltungsausschuss des Stadtrates berichtet wurde: Nicht vereinbar mit europäischen Richtlinien. Den Sozialdemokraten stellt sich hier die Frage, warum Kreis und Stadt so eine juristische Prüfung nicht vor den Gesprächen mit Amazon durchgeführt haben. „Wir haben bereits bei den Haushaltsberatungen im Dezember einen Antrag gestellt, die durch die Stadt Winsen beabsichtigten jährlichen Zuschüsse in Höhe von 50.000 Euro wieder zu streichen und dann nach den Ergebnissen der Prüfung neu darüber zu entscheiden. Dieses Vorgehen haben CDU und Bürgermeister abgelehnt. Wie sich zeigt, wäre es der richtige Weg gewesen“, so Qualmann.

Die nun nach wie vor im Haushalt der Stadt Winsen bereits eingestellten jährlichen Zuschüsse von 50.000 Euro sollten nach Ansicht der SPD nun in die Weiterentwicklung des Stadtbuskonzeptes investiert werden, damit es diesen Namen schnellstmöglich auch verdient. Denn: Das neue Konzept schließe die Bevölkerungsteile in Winsen aus, die in den Ortsteilen leben. „Und das sind ja nicht wenige“, so Caberta. Ziel müsse es sein, dass der ÖPNV in Winsen für alle Bevölkerungsgruppen offenstehe und nicht nur zu Rundfahrten im Kernbereich Winsens einlade. Denn auch für Winsen gelte das Niedersächsische Nahverkehrsgesetz. Dort heißt es im § 2: „Die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge".