Wegfall der Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern im Alter vom
vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt durch Kindertagespflegepersonen
(Tagesmütter und –väter)

Ab dem Zeitpunkt der Abschaffung der Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung in Kindergärten und Kindertagesstätten - also ab dem 01.08.2018 - erhebt der Landkreis Harburg für die Betreuung von Kindern durch Kindertagespflegepersonen (Tagesmütter und – väter) ab Vollendung des 3. Lebensjahres bis zum Schuleintritt keine Elternbeiträge mehr.

Die entsprechende Satzung des Landkreises Harburg über die Förderung der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege ist im Sinne des Antrages anzupassen.

Der Landrat wird aufgefordert, sich für eine Kostenerstattung der wegfallenden Elternbeiträge auch dieser Betreuungsform durch das Land einzusetzen, u m d i e Einnahmeausfälle des Landkreises zu kompensieren.

Begründung:

Die Landesregierung beabsichtigt, die Beiträge für die Betreuung im Elementarbereich von Kindertagesstätten zum 01.08.2018 abzuschaffen. Bei der Diskussion ist die Kostenübernahme für die Betreuung von 3 – 6-jährigen Kindern durch Tagesmütter und -väter bisher unberücksichtigt geblieben. Die Kosten dieser Betreuungsform werden aktuell zu einem erheblichen Anteil durch Elternbeiträge getragen.

Aufgrund des Rechtsanspruches der Kinder von Vollendung des dritten Lebensjahres bis zum Schuleintritt auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte ist davon auszugehen, dass es im Falle einer Beibehaltung der Beitragsordnung für Tagesmütter und –väter allein aus finanziellen Gründen zu einem verstärkten Wechsel in die Kindertagesstätten kommen wird. Die Ungleichbehandlung bei den Gebührenordnungen hätte zur Folge, dass das
Betreuungsangebot durch Tagesmütter und -väter voraussichtlich nicht mehr in bisherigem Umfang ausgenutzt würde. Städte und Gemeinden müssten gleichzeitig neue Kindergartengruppen einrichten. Dies ist den Städten, Gemeinden und Samtgemeinden kurz und mittelfristig aufgrund der damit verbundenen Kosten nicht möglich. Um das unverzichtbare Betreuungsangebot durch Tagesmütter und -väter auch zukünftig aufrechterhalten zu können, wird der Landkreis aufgefordert, ab dem Zeitpunkt des Wegfalls der Elternbeiträge für Kindergärten auch keine Elternbeiträge mehr für die Betreuung in der Kindertagespflege von Kindern der o.g. Altersgruppe zu erheben und sich gleichzeitig beim Land nachdrücklich für eine Übernahme der Kosten dieser Betreuungsform einzusetzen.

Die Gebührensatzungen sind entsprechend der aktuellen Planungen anzupassen. Diese sehen nach heutigem Stand vor, eine Beitragsfreiheit in Kindertagesstätten für über dreijährige Kinder bis zu einer Betreuung von acht Stunden einzuführen. Die Erhebung von Essensgeldern oder Zusatzgebühren für besondere Betreuungszeiten soll weiterhin möglich bleiben.