Der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses im Landkreis Harburg (Udo Heitmann aus Jesteburg) schlägt Alarm. Ab dem 01.08.2013 tritt der bundesweite Rechtsan-spruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem ersten Lebensjahr in Kraft. Zur Schaffung der notwendig werdenden Betreuungsplätze wird ein Ausbauziel von 35% der Unter-Dreijährigen angestrebt.

Den damit bundesweit notwendig werdenden Krippenausbau wollte der Bund mit 4 Milliarden € aus seinem Haushalt erträglich gestalten. Im Landkreis Harburg laufen in den kommunalen Gremien die Nachrüstungsberatungen auf Hochtouren. Dass bereits heute die in der Umsetzungspflicht stehenden Kommunen (Kreise, Städte und Gemeinden) tatsächlich einen viel höheren Bedarf an altersgerechten Tagesplätzen (als die prognostizierten 35% der in Frage kommenden Altersgruppe) zu decken ha-ben, fand schon bei der Grundsatzentscheidung in Berlin keine Berücksichtigung.

Dass angesichts dieser prekären Ausgangssituation für unsere örtlichen Haushalte die Bundesregierung nunmehr aber ernsthaft ein „Betreuungsgeld“ für jene einführen will, die die einzurichtenden Betreuungsplätze nicht nutzen wollen, ist hier nicht mehr nachvollziehbar.

Diese – für die Nutznießer zwar nette – Geschenkidee belastet die für den bundes-weiten Krippenausbau überhaupt zur Verfügung gestellte Bundesbeteiligung von 4 Milliarden € fast zur Hälfte (mit voraussichtlich bis zu 2 Milliarden €). Mittel, die uns für den bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesstätten vor Ort zwangsläufig fehlen werden, wie man an den diskutierten Zuschuss angeboten (erst 14.000,- jetzt 7.500,- und ab 2013 nur noch 5.000,-€ über Hannover durchgereichter Zuschuss aus Berlin.

So beschließt der Bund zwar den Rechtsanspruch auf öffentliche Krippenplätze, entzieht sich aber zu Gunsten einer speziellen Klientel seiner Pflicht zur sachgerechten Gegenfinanzierung.

Der Druck der betroffenen Familien, die man flächendeckend in den Talkshows der Fernsehkanäle über die segensreiche Familienpolitik des Bundes ruhig gestimmt hatte, wird automatisch auf uns in den Kommunen umgeleitet. So geraten wir zwangsläufig in einen Dauerstreit mit den Familien, die – getragen vom Rechtsanspruch – einen Platz einfordern, den wir nur liefern können, wenn wir ihn auch voll finanzieren. Egal, ob wir die Mittel dafür haben oder nicht. Wenn unsere bayrische Nachbarschaft ihren Familien schon Gutes tun möchte, sollte das Land Bayern solche rückwärts gewandten Familienprogramme aus ihren eigenen Landesmitteln finanzieren. Ein Unding ist es, das dazu benötigte Kapital aus zweckgebundenen Bundesmitteln fließen zu lassen und es damit den Ausbaukassen aller anderen Bundesländer zu entziehen.

Jetzt sind sowohl die Landesregierungen als auch die Städte- und Gemeindebünde und die Landkreistage gefordert, diesem Irrsinn Einhalt zu gebieten.