
26. Oktober 2016: Bundestag beschließt Flexi-Rente
So wird der Renteneintritt individueller und flexibler. Die Teilrente kann stufenlos in Anspruch genommen werden. Ein einfaches Anrechnungsmodell ersetzt dabei die bisherigen Hinzuverdienstgrenzen. 6.300 Euro pro Jahr sind anrechnungsfrei, jeder Verdienst darüber hinaus wird mit 40 Prozent auf die Rente angerechnet. „So kann der Übergang in die Rente schrittweise und passend zur individuellen Lebensplanung erfolgen“, so Svenja Stadler.
Zentral sei außerdem, dass die Beschäftigten gesund und fit das Rentenalter erreichen können. Mit einem individuellen berufsbezogenen Gesundheitscheck ab dem 45. Lebensjahr sollen Präventions- und Rehabilitationsbedarfe frühzeitig erkannt und passende Maßnahmen angeboten werden können. „Wir wollen verhindern, dass Menschen aus gesundheitlichen Gründen früh aus dem Arbeitsleben ausscheiden müssen, arbeitslos werden oder Erwerbsminderungsrente beziehen müssen. Daher schafft die Flexi-Rente eine Vorsorgekette, die von der Prävention über die Rehabilitation bis zur Nachsorge reicht. Damit jeder so gesund und selbstbestimmt wie möglich in den Ruhestand gehen kann“, ergänzt Stadler.