
21. März 2019: Starke-Familien-Gesetz verabschiedet
Das nun beschlossene Starke-Familien-Gesetz sieht vor, Familien mit kleinen Einkommen durch Neugestaltung des Kinderzuschlags zu stärken. Demnach wird der Kinderzuschlag von derzeit maximal 170 auf 185 Euro pro Monat und Kind erhöht. Ferner wird die Unterstützung für den persönlichen Schulbedarf von Kindern, deren Eltern Kinderzuschlag, Grundsicherung oder Wohngeld beziehen, von 100 auf 150 Euro erhöht. Ein warmes Mittagessen in Kita und Schule sowie Bus- und Bahnfahrten werden zudem für diese Kinder kostenlos. Auch der Teilhabebetrag für Freizeitangebote in Spiel, Sport und Kultur wird von 10 auf 15 Euro angehoben.
„Die Verabschiedung des Gesetzes ist ein erster, essentieller Schritt, um Kinderarmut in Deutschland zu bekämpfen“, erklärt die Familienpolitikerin Stadler. Das Ziel, Kinder nachhaltig gegen Armut abzusichern, sei jedoch noch nicht erreicht. „Es sind künftig weitere gesetzliche Regulierungen notwendig.“