
11. Oktober 2022: Wichtige Informationen zur Stichwahl am 23. Oktober
👉🏼 Für die Stichwahl gibt es kein gesondertes Anschreiben.
👉🏼 Die Wahlbenachrichtigung für die Landratswahl gilt auch für die Stichwahl.
👉🏼 Wer seine Wahlbenachrichtigung nicht mehr hat, geht mit seinem/ihrem Personalausweis wählen.
👉🏼 Sobald die Stimmzettel gedruckt sind, kann auch direkt im Rathaus der Stadt/Gemeinde vor dem Wahlsonntag gewählt werden. (mit Wahlbenachrichtigung und/oder Personalausweis)
Für den Fall, dass Du am 23. Oktober schon etwas anderes vorhast oder Deine Ferien außerhalb des Landkreises genießt, kannst Du auch vorab per Brief wählen.
👉🏼 Briefwahlunterlagen für den 23. Oktober können ab sofort bei den Städten und Gemeinden beantragt werden. Das geht auch vor Ort mit dem Personalausweis.
👉🏼 Briefwahl online beantragen unter folgenden Links:
Bitte nimm Dein Wahlrecht in Anspruch und unterstütze Michael Cramm.