SPD setzt sich mit Antrag durch.
Beiträge berücksichtigen auch weiterhin die Einkommens-verhältnisse – für alle Stufen fair und sozial ausgewogen.

Wie bereits andere Gemeinden hat nun auch die Gemeinde Neu Wulmstorf eine Antwort auf die offene Frage zur Kita-Betreuung ab der 9. Betreuungsstunde gegeben.
Notwendig ist dies geworden durch das neue Gesetz zur Beitragsfreiheit in Kindertagesstätten ab dem 3. Lebensjahr.

"Das Gesetz zur Beitragsfreiheit ist eine enorme Entlastung für viele Familien in Niedersachsen und so auch in Neu Wulmstorf, die Freude steht im Vordergrund." Erklärt der Fraktionsvorsitzende der SPD Gemeinderatsfraktion Tobias Handtke.

In der öffentlichen Wahrnehmung ist es in den vergangenen Wochen aber etwas untergegangen, dass dieser Anspruch nur für 8 Betreuungsstunden pro Tag gilt. Ab der 9. Betreuungsstunde sind die Kommunen angehalten Beiträge zu verlangen und Einnahmen darzustellen. Die Notwendigkeit verschärft sich schon dadurch, da das Land die Elternbeiträge nicht komplett übernimmt und die Kommunen einen erhöhten Anteil als bisher aus dem gemeindlichen Haushalt aufbringen müssen. Die seit Jahren schwierige Haushaltssituation der Gemeinde wird dadurch weiter verschärft.
"Zum bisherigen Gemeindeaufwand von weit über 3 Millionen € kommen so weitere 360.000 € jährlich dazu, die im Haushalt abgebildet werden müssen."

Diese Situation war dann auch Gegenstand der Diskussion über Elternbeiträge ab der 9. Betreuungsstunde. Während die CDU, UWG, AfD und FDP dafür einen in der Spitze mit 20€/Wochenstunde und teilweise vierfachen höheren Elternbeitrag forderte, beantragte die SPD die Fortführung der bisherigen einkommensabhängigen Beitragsstaffelung, die bei den Krippengebühren heute und auch in Zukunft ihre Anwendung findet.
"Es kann doch nicht sein, dass wir die Elternteile, die beruflich auf die 9. Betreuungsstunden angewiesen, zur Deckung des allgemeinen Defizits heranziehen." Erklärt die Vorsitzende des Jugendausschusses Timea Baars (SPD).
"Wenn Eltern in der höchsten Stufe für 50 Wochenstunden vorher 396€ gezahlt haben, möchten wir nicht, dass diese nach der Beitragsfreiheit allein für die Betreuung ab der 9. Stunde zukünftig bis zu 200€ zahlen sollen. Das führt das Gesetz zur Beitragsfreiheit ad absurdum und belastet diejenigen, die Beruf und Familie vereinbaren müssen." zeigt Handtke auf. In der Diskussion zeigt der Fraktionsvorsitzende in einer Gegenüberstellung auf, wo die Unterschiede der einzelnen Beiträge liegen. So sind es in dem SPD Antrag noch 120€, die die oben aufgeführte Spitzengruppe zahlen muss, was aber eben deutlich unter dem CDU und Verwaltungsvorschlag liegt.

Aus Sicht der Sozialdemokraten ist nicht einzusehen, warum die heute einkommensabhängige Beitragsstaffelung in Zukunft durch einen Pauschalbetrag ersetzt werden sollte. Einig ist man sich in allen Fraktionen, dass kommende Jahr allenfalls dazu zu nutzen, das bisherige Modell neu zu strukturieren und der Lohnentwicklung anzupassen. "Vor diesem Hintergrund macht es keinen Sinn, jetzt ein völlig neues und willkürliches Pauschalmodell einzuführen."

Befürworter eines Pauschalsystems sei zudem gesagt, dass seitens der Kindergartenträger jährlich nur wenig mehr Einkommensnachweise von Eltern zu überprüfen sind. Wenn man die Zahlen aus dem Jahr 2017/2018 heranzieht sind es gerade einmal "fünf" Einkommensnachweise mehr, die für das gesamte Gemeindegebiet überprüft werden.

"Das Argument entbehrt also leider jeder sachlichen Grundlage und Kenntnis," argumentiert Handtke. Insgesamt werden die Träger im Verwaltungsaufwand im Gegenzug eher entlastet, denn mehrere Hundert Prüfungen fallen allein schon durch die Beitragsfreiheit bis 8 Betreuungsstunden zukünftig weg.

Einzig bleibt den Pauschalbetrag Befürwortern das Argument der finanziellen Einnahmen der Gemeinde, aber auch das steht auf wackeligen Füßen. "Sollte es so sein, dass Eltern eine unverschämt überhöhte Gebühr ablehnen und es organsiert bekommen auf 8 Stunden zu bleiben würden diese Einnahmen gänzlich wegfallen, das Angebot von der Kita und somit die Kosten auf der Gemeindeseite werden aber voraussichtlich bestehen bleiben. Somit hätte es sogar einen gegenteiligen Effekt, entkräften die Sozialdemokraten.


Weiter hat die SPD Fraktion dann Ihren Antrag ergänzt und den Wunsch der Gruppe der Grünen/Die Linke aufgegriffen, die heute 1. Stufe zukünftig auch für ab der 9. Betreuungsstunde beitragsfrei zu stellen, was eben zur Beitragsfreiheit von Elternteilen mit geringen Einkommen führt.

Am Ende waren es die Stimmen von SPD, Grüne und Linke, die sich am Ende der Debatte mit 16 zu 15 Stimmen sehr knapp gegen CDU, UWG, AfD und FDP durchsetzen konnten und damit gibt es für die betroffenen Eltern eine möglichst faire und sozial ausgewogene Erhebung von Beiträgen.

Tobias Handtke