Beim Frauen-Frühstück der SPD-Frauen im Unterbezirk Landkreis Harburg am 4. Mai berichtete die Frauensprecherin der SPD-Landtagsfraktion Karin Emken über die neuen Entwicklungen zur Verbesserung von Schutzeinrichtungen für Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind.

Anlass für die Gesprächsrunde war eine wichtige Erkenntnis im Sozialausschuss des Landkreises Harburg. Das bisherige Angebot nur eines Frauenhauses für den Landkreis mit dem Minimalstandard von acht Frauen- und 16 Kinder-Plätzen entspricht weder dem Bedarf noch den einschlägigen Vorgaben. Karin Emken stellte zudem klar, dass auch die in Niedersachsen bis-her Projekt-geförderten 47 Frauenhäuser in 37 Landkreisen und 8 kreisfreien Städten keines-falls ein flächendeckendes Angebot bedeuten. Würde man der auch für Deutschland verbindlichen Vorgabe der Istanbul-Konvention folgen, so müsste es für die 8,1 Mio. Einwohner*innen etwa 810 Frauenplätze geben, während es real etwa die Hälfte gibt.

Frauenpolitikerinnen, Gleichstellungsbeauftragte und Sozialverbände monieren diese Unterversorgung seit Jahren, da immer wieder schutzsuchende Frauen abgewiesen werden müssen.

„Im Landkreis ist jetzt eine Initiative auf den Weg gebracht worden. Die vorübergehende Anschluss-Unterbringung soll damit verbessert werden, um die Verweildauer im Frauenhaus zu verkürzen“, berichtet Birgit Eckhoff, Vorsitzende der SPD-Frauen im Landkreis Harburg. Jedoch sei dies erheblich zu kurz gedacht, da eine zeitweise Unterbringung im Frauenhaus nicht nachhaltig verbessert werde. Auch fehlen weiterhin Wohnungen, in die die Frauen dann final einziehen können.

Da die Lage nach wie vor unzureichend ist, haben die SPD-Frauen die Beratung durch die Fachfrau in der Landtagsfraktion erbeten. Karin Emken stellte einige vorbildliche Modelle aus anderen Kommunen vor und zeigte auch einen Finanzierungsweg auf. Die Misere bestehe darin, dass Frauenhäuser ein Teil der sozialen Daseinsvorsorge sind, die in Niedersachsen immer noch zu den freiwilligen Aufgaben der Kommunen gehören. Letztere sind von der Verfügbarkeit ausreichender Geldmittel abhängig sowie auch davon, dass die Antragstellenden meist mit fertigen Ideen-Konzepten aufwarten müssen, um überhaupt in den Gremien gehört zu werden.

Karin Emken weist auf die aktuelle Gesetzes-Initiative des Bundes hin. Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag ein Gewaltschutzgesetz vorgesehen. Dort ist ein Rechtsanspruch vorgesehen, was jedoch noch nicht in Sicht sei. „Und so lange“, so Emken, „werden die Bundesländer, die noch kein entsprechendes Landesgesetz haben, wohl abwarten, um erst danach an die regionale Umsetzung zu gehen.“

Der Vorteil eines Bundesgesetzes sei, dass damit ein Rechtsanspruch auf Schutzmaßnahmen festgeschrieben werde, so Emken. Und dieser sei dann auch mit entsprechenden Geldmittel-Zuweisungen an die Länder und Kommunen verbunden. Die bisher desolate Lage, dass das freiwillige Angebot von Frauenhausplätzen zu oft an der Finanzierung scheitern, könne damit beendet werden.

Die Landesregierung ist laut Emken in der Zwischenzeit nicht untätig gewesen. Es liege bereits ein Textentwurf für die folgende Umsetzung vor. Dabei werde auch definiert, dass es bei Gewaltschutzmaßnahmen nicht nur um den persönlichen Schutz der Frauen gehe, sondern auch um die Umsetzung bestehender Sozialgesetzbücher, damit gewaltbetroffene Frauen wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen können.

Am Schluss der Debatte gibt sie dazu noch einige Beispiele für die immensen Kosten, die der Allgemeinheit dadurch entstehen, dass Frauen und Kinder bisher nicht hinreichend vor häuslicher Gewalt geschützt werden.