Eine kräftige Entlastung von 7 Millionen Euro beantragen die SPD-Kreistagsfraktion und die Kreistagsgruppe CDU/WG in einem gemeinsamen Antrag für den Nachtragshaushalt 2021.

Der gegenüber dem Ursprungsantrag vom März noch einmal um zwei Millionen Euro erhöhte Betrag soll den kreisangehörigen Städten, Samtgemeinden und Gemeinden zugute kommen, um deren Defizite aus den laufenden Kosten der Kindertageseinrichtungen im Landkreis Harburg abmildern zu können.

Bereits mit dem Doppelhaushalt 2020/21 hatte der Landkreis die Kommunen um bis zu 16 Mio Euro pro Jahr entlastet – allerdings haben die Folgen der Corona-Pandemie bei den Gemeinden zu weiteren erheblichen Einnahmeausfällen im KiTa-Bereich geführt.

Verschiedene Entlastungen der kommunalen Ebenen konnten eine bessere Finanzsituation auch des Landkreises bewirken. So ist es geboten, einen ordentlichen Teil davon einmalig den Kommunen im Kreis zur Verfügung zu stellen. Die hier nun beantragte Entlastungssumme von 7 Mio. Euro lässt dem Landkreis weiterhin die Möglichkeit, die notwendigen Investitionen des laufenden Jahres ohne Kassenkredite zu finanzieren.

Dabei behalten die SPD-Fraktion und die Gruppe CDU/WG nicht nur die Be- und Entlastungen des laufenden Jahres im Blick, sondern auch die Finanzen der verschiedenen kommunalen Ebenen in den nächsten Jahren. Es geht den Kreistagspolitiker*innen von SPD und CDU/WG um eine dauerhafte Regelung zur Aufteilung der laufenden Kosten der Kinderbetreuung zwischen Gemeinden und Landkreis. Hierzu laufen bereits des längeren Gespräche zwischen den Bürgermeister*innen und dem Landrat.

„Es geht hierbei um zweistellige Millionenbeträge. Die hohen Investitionen u.a. bei den weiterführenden Schulen des Kreises, bei KiTas und Grundschulen der Gemeinden müssen auch in Zukunft finanzierbar bleiben,“ erklären Tobias Handtke für die SPD-Kreistagsfraktion und Dr. Hans-Heinrich Aldag für die Gruppe CDU/WG.

Trotz der schwierigen Ausgangslage erwarten die SPD und die Gruppe CDU/WG hierzu in diesem Jahr zwischen dem Landkreis und seinen Städten, Samtgemeinden und Gemeinden die Fortführung ihrer Verhandlungen und eine unterschriftsreife Vereinbarung, deren Inhalt vom Kreistag beschlossen werden muss und mit dem Doppelhaushalt 2022/23 erstmals wirksam werden könnte.